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Wahl-Ausnahmeregelung für Isinbajewa

(Keystone-SDA) Russlands Stabhochsprung-Olympiasiegerin Jelena Isinbajewa und weitere vier Sportler erhalten eine Ausnahmeregelung, um sich für die Wahl zur Athletenkommission des IOC zur Wahl stellen zu können.

Fünf Nationale Olympische Komitees hatten die Namen der Athleten nach der Abgabefrist im September 2015 dem Internationalen Olympischen Komitee gemeldet, teilte das IOC am Freitag mit.

In Absprache mit der Vorsitzenden der Kommission, Claudia Bokel, seien die fünf Sportler noch für die Wahl akzeptiert worden. “Der Grund ist, dass die Athleten nicht unter den Fehler ihrer jeweiligen NOK leiden sollen”, hiess es einer IOC-Stellungnahme.

Die Ausnahme für Isinbajewa ist insofern pikant, weil die russischen Leichtathleten von den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro ausgeschlossen sind. Der Versuch Isinbajewas scheiterte, über den Internationalen Sportgerichtshof CAS den Start in Rio einzuklagen.

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