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WAK will verbesserten Einlegerschutz in Dauerrecht überführen

(Keystone-SDA) Bern – Wie bereits der Ständerat will auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) die Sofortmassnahmen von 2008 für den besseren Einlegerschutz bei Bankpleiten ins Dauerrecht überführen. Die WAK empiehlt ihrem Rat die Vorlage mit 23 zu 0 Stimmen zur Annahme.
Die Kommissionsmehrheit sei sich allerdings bewusst, dass die Erhöhung des Einlegerschutzes bei Bankenpleiten von 30’000 auf 100’000 Franken von beschänkter Tragweite sei. Die Frage der systemischen Risiken müssten bei der Beratung der “Too big to fail”-Vorlage diskutiert werden, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Eine Kommissionsminderheit verlangt, den Einlegerschutz stärker zu erhöhen und will die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Dieser soll dabei auch den gesetzliche Schutz der privaten Kleinaleger beim Kauf von Finanzanlageprodukten verbessern.
Die Erhöhung des Einlegerschutzes datiert aus dem Jahr 2008. Mit dieser hatte der Bundesrat auf die Finanzkrise reagiert, um die Kleinanleger vor möglichen Bankenpleiten zu schützen.
Bei der Frage wie gut dotiert der Einlagensicherungsfonds sein muss, folgte die WAK dem Ständerat. Die Kommission lehnte einen Antrag ab, den Betrag von sechs auf zehn Milliarden Franken zu erhöhen. Mit 13 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die WAK aber, dass der Betrag periodisch angepasst werden kann.
Eine Minderheit wird bei der Beratung der Vorlage in der Frühjahrssession beantragen, dass die Banken selber einen Sicherungsfonds schaffen sollen. Dieser Antrag wurde in der WAK mit 18 zu 8 Stimmen abgelehnt.

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