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Walliser Hanfbauer erneut in den Hungerstreik getreten

(Keystone-SDA) Sitten – Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz ist erneut in den Hungerstreik getreten. Rappaz war nach dem abschlägigen Entscheid des Bundesgerichts am letzten Donnerstag wieder zurück ins Gefängnis gebracht worden.
Ihm seien derzeit die Hände gebunden, sagte sein Anwalt Aba Neeman am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Es gelte die Begründung des Bundesgerichts abzuwarten, um eventuell weitere juristische Schritte einzuleiten. Zur Diskussion stehe etwa den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Der Anwalt will zudem analysieren, ob es die Möglichkeit eines Haftunterbruchs gibt, bis das Walliser Kantonsparlament über das von Rappaz eingereichte Begnadigungsgesuch entschieden hat. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im November dem Anliegen annehmen.
Rappaz arbeitet in einem Atelier
Das Bundesgericht in Lausanne hatte kürzlich eine Beschwerde des Hanfbauers abgelehnt. Demnach hatte der Kanton Wallis Bernard Rappaz zu Recht einen Unterbruch der Haft verwehrt.
Gleichzeitig hatten die Richter in Lausanne Grünes Licht für eine Zwangsernährung gegeben. Wenn Rappaz seinen Hungerstreik fortsetze, sei nötigenfalls eine Zwangsernährung anzuordnen, argumentierte das Bundesgericht. Rappaz seinerseits lehnt eine Zwangsernährung ab.
Der sich nun wieder im Gefängnis befindende Hanfbauer wird wie jeder andere Gefängnisinsasse behandelt. Er sei gezwungen, einer Arbeit nachzugehen, erklärte Rappaz-Freund Boris Ryser. Im Moment arbeite er in einem Atelier, das Holzkisten herstelle. Rappaz sei aber ziemlich müde.
Noch geschwächt vom letzten Hungerstreik
Während der letzten 37 Tage, die Rappaz auf seinem Hof im Hausarrest verbüsste, hatte er wieder an Gewicht zugelegt. Aber die Zeit habe nicht gereicht, um auch seine Muskulatur entsprechend aufzubauen, erklärte Ryser.
Hanfbauer Rappaz befindet sich seit Jahren in einem zähen Kräftemessen mit der Walliser Justiz. Mit diversen Hungerstreiks protestierte er in der Vergangenheit gegen die seiner Meinung nach parteiische Walliser Justiz.
Im vergangenen März musste er seine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen Anbaus und Handels von Hanf sowie weiterer Delikte antreten.

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