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Walliser Hanfbauer Rappaz nicht zu Haftantritt erschienen

(Keystone-SDA) Sitten – Der zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilte Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz ist nicht zu seiner Haft angetreten. Mehrere Medien warteten vor dem Gefängnis in Sitten vergebens auf ihn.
Der Hanfbauer hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass er die Strafe nicht antreten werde. In einem am Montag ausgestrahlten Interview im Walliser Radio Rhône FM sagte er, er werde warten, bis man ihn holen komme. “Das ist eine Frage des Prinzips.”
Die verantwortlichen Behörden wollten sich nicht dazu äussern, ob Rappaz bei der Strafanstalt erschien oder nicht. Sei er nicht angetreten, müsse ein Haftbefehl ausgestellt werden, erklärte die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten.
Im November 2008 war Rappaz vom Walliser Kantonsgericht wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt worden.
Laut dem Gerichtsurteil hatte er zwischen 1997 und 2001 auf mindestens 30 Hektaren Hanf für den Verkauf als Rauschmittel angebaut. Mit dem gewonnenen Haschisch soll er einen Umsatz von 4,2 Franken und einen Gewinn von 2 Millionen Franken erzielt haben.
Rappaz zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Dieses trat jedoch im Oktober 2009 nicht auf seine Beschwerde ein. Am 1. Februar 2010 verlangte der Hanfbauer eine Revision seines Prozesses.

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