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Walliser SVP will Kopfbedeckungen an Schulen verbieten

(Keystone-SDA) Keine Kopfbedeckungen mehr an Walliser Schulen – das fordert eine kantonale Volksinitiative, welche von der Walliser SVP am Freitag lanciert wurde. Die Initianten machten keinen Hehl daraus, dass sich die Initiative vor allem gegen das Tragen eines Kopftuchs richtet.

Das Kopftuch sei ein religiöses Symbol, für das es an Walliser Schulen keinen Platz gebe, sagte am Freitag Jean-Luc Addor, Co-Präsident des Initiativkomitees. Die Schule im Wallis sei nicht laizistisch, vielmehr stünden christliche Werte im Vordergrund.

Dass Kopftücher im Unterricht an Walliser Schulen noch ein marginales Phänomen darstellen, räumten selbst die Initianten ein. Es sei jedoch besser vorzubeugen, sagte Addor. Er betrachtet das Kopftuch auch als Integrations-Hindernis.

Darüber hinaus fordere die Initiative gleiche Regeln für alle, sagte Franz Ruppen, Co-Präsident des Initiativkomitees. Unabhängig des Geschlechts, der sozialen oder kulturellen Herkunft müssten für alle Schüler die gleichen Pflichten gelten.

Das Kopftuch sei nicht bloss ein religiöses Symbol, sondern Ausdruck einer kulturellen Identität und eines politischen Islams. In diesem Sinne verletzt die Initiative nach Ruppens Ansicht auch nicht die Glaubensfreiheit.

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit offen

Neben dem Wallis führten Kopftuch-Verbote an mehreren Ostschweizer Schulen bisher für politische Debatten und Gerichtsverfahren. Der Fall der Thurgauer Gemeinde Bürglen ging bis vor Bundesgericht. In Bürglen verbot die Schulordnung eine Kopfbedeckung.

Das Bundesgericht entschied im Juli 2013, dass zwei betroffene Schülerinnen weiterhin mit dem Kopftuch die Schule besuchen dürfen. Das höchste Gericht kam zum Schluss, dass auf Basis der Schulordnung die Anordnung eines generellen Verbots zum Tragen des Kopftuchs nicht zulässig sei.

Diese Frage müsste nach Ansicht der Richter aus Lausanne in einem formellen Gesetz geregelt werden. Die Grundsatzfrage, ob ein solches Gesetz vor der Bundesverfassung standhalten würde, hatte das Bundesgericht im Fall Bürglen noch nicht zu klären.

Im Tessin wurde im September 2013 an der Urne ein Verhüllungsverbot angenommen. In der Folge dürfen Ganzkörperschleier (Burka) oder Gesichtsschleier (Niqab) nicht mehr im öffentlichen Raum getragen werden.

Ende Januar kündigte das “Egerkinger Komitee” eine Volksinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot auf Basis des Tessiner Initiativtextes an. Das Komitee stand bereits hinter dem Minarettverbot.

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