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Wegen prekärer Lage in Afghanistan sind Wegweisungen unzumutbar

(Keystone-SDA) Laut Bundesverwaltungsgericht hat sich die Situation in Afghanistan in den letzten Jahren so verschlechtert, dass die Wegweisung erfolgloser Asylbewerber weitgehend unzumutbar ist. Eine Ausnahme kann nach Ansicht des Gerichts allenfalls für Grossstädte gelten.

Die letzte massgebende Einschätzung der Lage in Afghanistan stammt von 2006 von der damals zuständigen Asylrekurskommission, die mittlerweile im Bundesverwaltungsgericht aufgegangen ist. Die Richter in Bern haben nun eine neue Standortbestimmung vorgenommen.

Existenzbedrohende Situation

Demnach hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan in den letzten Jahren über alle Regionen hinweg, inklusive der urbanen Zentren und der Hauptstadt Kabul, ständig verschlechtert. In Afghanistan herrsche Krieg. Im humanitären Bereich sei die Lage vorab in den ländlichen Gebieten schlimm.

In den Städten sei die Situation zwar besser, allerdings sei die medizinische Versorgung auch dort oft nicht gewährleistet. Allgemein seien die Sicherheitslage und die humanitäre Situation in Afghanistan derart schlecht, dass für potenzielle Rückkehrer von einer existenzbedrohenden Situation auszugehen sei.

Flüchtlingshilfe erfreut

Eine Ausnahme könne allenfalls in den Grossstädten gelten. In der Hauptstadt Kabul sei die Sicherheitslage weniger bedrohlich als in den anderen Landesteilen, und die humanitäre Situation sei im Vergleich zu den übrigen Gebieten weniger dramatisch.

Eine Rückkehr nach Kabul könne für abgewiesene Asylbewerber deshalb allenfalls zumutbar sein. Allerdings nur unter begünstigenden Umständen, wenn die betroffene Person etwa bei guter Gesundheit sei und in Kabul auf ein tragfähiges soziales Netz zurückgreifen könne.

Ob dies auch für die beiden Grossstädte Mazar-i-Sharif und Herat gilt, wird im Urteil offen gelassen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst in einer Medienmitteilung vom Donnerstag den “überfälligen” Entscheid der Richter in Bern.

Vorläufige Aufnahme

Die SFH halte jedoch angesichts der schlechten Sicherheitslage und der andauernden humanitären Notsituation auch die Wegweisung nach Kabul und in andere Grossstädte für unzumutbar. Im konkreten Fall hat das Gericht die vom Bundesamt für Migration verfügte Wegweisung eines Mannes aus der südwestlichen Provinz Daikundi aufgehoben. Der Afghane kann damit vorläufig in der Schweiz bleiben.

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