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Weko büsst Händler von Türbeschlägen wegen Preisabsprachen

(Keystone-SDA) Händler von Türbeschlägen haben in der Schweiz jahrelang Mindestpreise abgesprochen. Dies hat die Wettbewerbskommission (Weko) festgestellt. Sie büsst die Mitglieder des Kartells mit insgesamt 185‘500 Franken.

Fünf schweizerische Händler von Türbeschlägen hätten sich im Zeitraum zwischen 2002 und 2007 jährlich getroffen, um Mindestmargen beim Verkauf von Grossmengen von Türdrückern, – schlössern und -scharnieren zu vereinbaren, teilte die Weko am Dienstag mit. Ein weiteres Unternehmen habe 2007 am jährlichen Kartelltreffen teilgenommen.

Die abgesprochenen Mindestmargen betrafen Produkte der Herstellerin Glutz AG und sollten beim Verkauf von Beschlägen an Türverarbeiter wie Schreinereien zum Tragen kommen. Eine solche Preisabrede stellt ein hartes Kartell dar, stellte die Weko fest.

Für die unzulässige Abrede gebüsst wurden die Fritz Blaser Cie. AG, die Rudolf Geiser AG, die Immer AG, die Unternehmen der Koch-Gruppe sowie die OPO Oeschger AG. Die SFS unimarket AG hatte die Preisabrede als erste Unternehmung bei den Wettbewerbsbehörden angezeigt und profitiert daher von einem vollständigen Sanktionserlass.

Gegen die Herstellerin Glutz AG hat die Weko das Verfahren eingestellt, da dem Unternehmen kein Kartellrechtsverstoss nachgewiesen werden konnte. Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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