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Weko hat kein Gehör für Swatch

Die Swatch-Tochter darf keine überschüssigen mechanischen Uhrwerke auf dem freien Markt verkaufen. Die Weko hat ihr Gesuch aufgrund einer einvernehmlichen Regelung aus dem Jahr 2013 abgelehnt. (Symbolbild) Keystone/ETA SA/ sda-ats

(Keystone-SDA) Es bleibt dabei: Der Uhrenhersteller Swatch muss die Konkurrenz mit den bisher festgelegten Mengen mechanischer Uhrwerke beliefern. Überschüssige Ware darf er weiterhin nicht am Markt verkaufen. Der Entscheid der Wettbewerbskommission ruft bei Swatch Kritik hervor.

Die Wettbewerbskommission (Weko) stuft die Swatch-Tochter ETA als marktbeherrschend ein. Darum muss Swatch die Konkurrenz mit mechanischen Uhrwerken beliefern. Bis 2019 werden die Lieferungen aber stufenweise reduziert.

Dieser Kompromiss geht auf das Jahr 2013 zurück. Swatch wäre das Monopol ursprünglich am liebsten ganz losgeworden und hätte sich aus dem Korsett der Behörden und der Konkurrenz befreit.

Wind hat gedreht

Mit der einvernehmlichen Regelung aus dem Jahr 2013 wurde jedoch ein Ausstiegspfad gefunden: Swatch liefert vorerst noch, aber immer weniger. Damit sollte der Markt Zeit erhalten, zu investieren und sich zu entwickeln. Doch seither hat der Wind gedreht: Die Luxusuhren-Branche leidet unter einer sinkenden Nachfrage, weil die teuren Zeitmesser bei Touristen nicht mehr so gefragt sind.

Weil die Konkurrenz nun weniger Uhrwerke abnimmt, als Swatch für sie bereithalten muss, hat Swatch bei der Weko eine Lockerung der Regelung beantragt: Sie wollte die nicht bezogene Ware am Markt verkaufen – darf das aber gemäss Weko nun nicht.

“Der Ausstiegspfad kann nur funktionieren, wenn neue Produkte entstehen”, sagt Weko-Direktor Rafael Corazza auf Anfrage. Wenn Swatch den Markt mit günstigen Produkten schwemme, bremse das möglicherweise die Investitionen anderer Hersteller aus.

Kritik an Entscheid

Swatch bezeichnet den Entscheid in einer Reaktion als realitätsfremd. Die festgelegten Bezugsmengen würden von den Drittkunden nicht abgenommen und für 2017 seien von gewissen Grosskunden gar keine Bestellungen getätigt worden. “Mit diesem Entscheid müssen wieder mal ETA und die Swatch Group das wirtschaftliche Risiko ihrer Kunden übernehmen.”

Die Weko bestrafe so erneut einen Marktteilnehmer, der erheblich Investitionen in Innovationen und den Aufbau von industriellen Kapazitäten getätigt habe. Die anderen Kunden hingegen müssten nur noch ins Marketing ihrer Produkte investieren.

Swatch droht mit Preisaufschlag

Als Konsequenz droht Swatch mit einem massiven Preisaufschlag, um die anfallenden Mehrkosten decken zu können. Damit dürfte die Weko ein Problem haben. “Die Kosten, welche die Aufrechterhaltung der Kapazität verursachen, sind grundsätzlich von Swatch zu tragen”, erklärt Ducrey.

In der einvernehmlichen Regelung sei nicht vorgesehen, dass Swatch sie einseitig den Drittkunden auferlegen könne. “Bei einer massiven Preiserhöhung von Swatch würden wir prüfen, ob ein Sanktionsverfahren wegen Verletzung der einvernehmlichen Regelung einzuleiten ist.”

Ob Swatch den Entscheid der Weko vor das Bundesverwaltungsgericht zieht, ist offen. Eine Sprecherin wollte gegenüber der Nachrichtenagentur sda keine weiteren Angaben machen.

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