Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Weko sieht in Digitalisierung Chance für mehr Wettbewerb

Weko-Direktor Rafael Corazza während der Jahresmedienkonferenz: "Es schadet dem Wettbewerb, wenn neue Geschäftsmodelle in alte, aber nicht passende Regulierungskorsetts gezwängt werden." KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Wettbewerbskommission (Weko) spricht sich gegen zu enge Fesseln für Uber, Airbnb und Co. aus. Sie warnt vor voreiligen Eingriffen in neue Märkte wie die Sharing Economy. Vielmehr sollten überholte Regulierungen hinterfragt werden.

Die Weko sehe in der Digitalisierung in erster Linie eine grosse Chance, sagte Weko-Direktor Rafael Corazza am Dienstag an der Jahresmedienkonferenz in Bern. Sie könne zu mehr Wettbewerb führen. Die Konsumenten erhielten ein breiteres Angebot und profitierten von tieferen Preisen.

Die Weko begrüsst die neuen Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft. So erlaubten es der Fahrdienst Uber, das Übernachtungsportal Airbnb oder die Finanzierung über Crowdfunding neuen Anbietern, ihre Dienstleistungen erfolgreich auf den Markt zu bringen. Das führe zu mehr Wettbewerb.

Diese Geschäftsmodelle sieht die Behörde auch als Anlass, bestehende Regulierungen zu hinterfragen. “Es schadet dem Wettbewerb, wenn neue Geschäftsmodelle in alte, aber nicht passende Regulierungskorsetts gezwängt werden”, sagte Corazza.

Ein Beispiel dafür findet sich im Jahresbericht: Es sei fraglich, ob es im digitalen Zeitalter mit Navigationssystemen erforderlich sei, von Taxifahrern einen Nachweis von Ortskenntnissen zu verlangen, schreibt die Weko. Im Klartext: Statt diese Regulierung auch auf Uber-Fahrer anzuwenden, könnte sie gekippt werden.

Komplexere Beurteilungen

Umgekehrt stellt die Digitalisierung die Weko auch auf die Probe. Die Beurteilungen seien komplexer, sagte Corazza. Aufgrund der verstärkten Grössenvorteile kommt es auch zu mehr Marktkonzentration.

Die Weko hält allerdings fest, dass Marktmacht für sich genommen nicht schädlich sei. Deshalb wartet die Behörde in mehreren Fällen zunächst ab. Erst wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Marktmacht missbrauche oder bei einem Zusammenschluss die Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs bestehe, schritten die Wettbewerbsbehörden ein.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft