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Weko untersucht mögliche Abreden zwischen Bucher und Brenntag

Eine Abgas-Nachbehandlung mit AdBlue-Einspritzung soll insbesondere bei Lastwagen die schädlichen Stickoxide zersetzen. Die Weko untersucht nun, ob es beim Vertrieb von AdBlue unzulässige Abreden gab. (Themenbild) KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD sda-ats

(Keystone-SDA) Die Wettbewerbskommission (Weko) nimmt den Vertrieb des Flüssigharnstoffs AdBlue in der Schweiz unter die Lupe. Sie hat eine Untersuchung gegen die Bucher AG Langenthal und die Brenntag Schweizerhall AG eröffnet.

Es bestünden Anhaltspunkte, dass die beiden Unternehmen beim Vertrieb von AdBlue die Kunden unter sich aufgeteilt und damit gegen das Kartellgesetz verstossen hätten, schreibt die Weko in einer Mitteilung vom Donnerstag.

In einer Untersuchung wollen die Wettbewerbshüter nun prüfen, ob Bucher und Brenntag tatsächlich eine unzulässige Abrede getroffen hätten. AdBlue ist ein Flüssigharnstoff, der zur Reduktion von Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen eingesetzt wird. Insbesondere bei neuen Lastwagen wird AdBlue eingesetzt, es gibt aber auch Personenautos mit einer solchen Abgasreinigung.

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