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Welterbekomitee weist Corbusier-Kandidatur zum zweiten Mal zurück

(Keystone-SDA) Das zuständige Komitee der UNESCO hat es am Dienstag zum bereits zweiten Mal abgelehnt, das Werk des schweizerisch-französischen Stararchitekten Le Corbusier auf die Welterbeliste zu setzen.

Unter der Federführung Frankreichs wollten die Schweiz, Deutschland, Argentinien, Belgien und Japan das Werk Le Corbusiers als Symbol des neuen urbanen Bauens auf die Liste aufnehmen lassen. Die neuerliche Ablehnung war aufgrund einer negativen Empfehlung des Internationalen Rates für Denkmalpflege ICOMOS erwartet worden.

Es geht um die “technische Konstruktion der Kandidatur”, sagte Oliver Martin, Stellvertretender Leiter Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege beim Bundesamt für Kultur (BAK), auf Anfrage. Die Experten waren der Ansicht, dass sich mit den 19 ausgewählten Objekten das Werk Le Corbusiers nicht adäquat abbilden lasse.

Von den vorgeschlagenen 19 Corbusier-Bauten stehen drei in der Schweiz: die Maison Blanche in La Chaux-de-Fonds, die Petite Maison in Corseaux und das Gebäude Clarté in Genf.

Die Regeln seien insbesondere bei sogenannt “seriellen Kandidaturen”, die eine Vielzahl an Objekten umfassen, sehr streng geworden, erklärte Martin gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Die Debatte um die antisemitische Haltung des 1887 in La-Chaux-de-Fonds geborenen und 1965 in Südfrankreich verstobenen Architekten habe bei dem Entscheid keine Rolle gespielt, auch die Bedeutung seines Werks werde nicht angezweifelt.

In der Schweiz gibt es derzeit elf Weltkulturerbe-Stätten. Als letzte erhielten 2009 die Uhrmacher-Städte La Chaux-de-Fonds und Le Locle das vor allem für den Tourismus wertvolle Gütesiegel.

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