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Witwe hat kein Recht auf eingefrorenes Sperma ihres Mannes

(Keystone-SDA) Rennes – Eine 39-jährige Französin ist mit ihrem Antrag vor Gericht gescheitert, das eingelagerte Sperma ihres verstorbenen Mannes für eine künstliche Befruchtung zu bekommen. Das Gericht im westfranzösischen Rennes wies die Klage der Witwe zurück.
Die Rechtslage erlaube es nicht, das in einer Samenbank gelagerte Sperma für eine Befruchtung zu verwenden, wenn “ein Teil des Paares” gestorben sei, erklärten die Richter zur Begründung. Die Frau kündigte Berufung an: “Ich will, dass man mir das Sperma meines Mannes aushändigt, ich habe keine Zeit zu verlieren”, sagte sie.
Ihr im Sommer vergangenen Jahres gestorbener Mann hatte seinen Samen gut zwei Jahre vor seinem Tod einfrieren lassen. Nach Angaben seiner Frau entschloss das Paar sich dazu, weil er an Krebs litt und klar war, dass er nach einer Chemotherapie keine Kinder mehr zeugen könnte.
Das Paar hatte sich Anfang 2006 kennengelernt, kurz zuvor hatte der Mann von seiner Krebserkrankung erfahren. Seine Witwe, die aus einer früheren Beziehung bereits drei Kinder hat, will sich mit Hilfe des eingelagerten Spermas im Ausland künstlich befruchten lassen.

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