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Zu viele Fehler – Bundesverwaltungsgericht hebt BFM-Entscheid auf

(Keystone-SDA) Bern – Weil das Bundesamt für Migration (BFM) zu viele Verfahrensfehler begangen hat, darf ein ursprünglicher Albaner seinen Schweizer Pass laut Bundesverwaltungsgericht behalten. Die Einbürgerung hatte er seiner Ehe mit einer 51 Jahre älteren Schweizerin zu verdanken.
Der Mann war 1991 als Asylbewerber in die Schweiz gekommen und hatte ein Jahr später als 32-Jähriger eine damals 83 Jahre alte Schweizerin geheiratet. Gestützt auf diese Ehe wurde er 2003 erleichtert eingebürgert. Knapp ein Jahr später liess er sich von seiner mittlerweile 95-jährigen Gattin scheiden.
Zweimal nicht eingeschriebenWeitere drei Monate später heiratete er eine aus seinem Heimatland stammende junge Frau, die bereits ein Kind von ihm hatte. Im März 2008 forderte ihn das BFM auf, verschiedene Fragen zum Charakter der Ehe mit seiner Schweizer Ex-Gattin zu machen.
Den Brief verschickte es nicht eingeschrieben und an eine bloss unvollständige Adresse. Nachdem keine Antwort kam, sandte ihm das BFM ein zweites Schreiben, dieses Mal zwar an die korrekte Adresse, aber erneut nicht eingeschrieben. Nachdem eine Stellungnahme weiter ausblieb, publizierte das BFM die Aufforderung im Bundesblatt.
Bevor die Frist für eine allfällige Antwort überhaupt abgelaufen war, erklärte das BFM die Einbürgerung des Betroffenen und seiner mittlerweile zwei Kinder dann für nichtig. Der Mann, der vom Entscheid und vom Verfahren überhaupt erst später zufällig von seiner Wohngemeinde erfahren haben will, erhob Beschwerde.
Keine BeweiseDas Bundesverwaltungsgericht hat ihm nun Recht gegeben und die Aberkennung des Schweizer Passes durch das BFM für nichtig erklärt. Laut Gericht fehlt zunächst ein Beweis, dass er die Aufforderungen zur Stellungnahme tatsächlich erhalten hat.
Ein formeller Beweis entfalle, da die Briefe nicht eingeschrieben worden seien. Zwar möge es nicht alltäglich sein, dass gleich zwei Briefe den Empfänger nicht erreichen würden. Dennoch sei auf die Version des Betroffenen abzustellen, dass er nichts erhalten habe.

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