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Zürcher Ausnüchterungsstelle bleibt definitiv offen

(Keystone-SDA) Betrunkene und Bekiffte, die sich oder andere gefährden, werden von der Polizei nun definitiv in die Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) gebracht. Dort werden sie unter medizinischer Betreuung ausgenüchtert.

66,9 Prozent der Stadtzürcher Stimmberechtigten haben der gesetzlichen Grundlage für den Betrieb zugestimmt. 74’119 legten ein Ja in die Urne, 36’655 ein Nein. Die Stimmbeteiligung betrug 51,1 Prozent.

Seit 2010 wird die im Volksmund “Hotel Suff” genannte Einrichtung unter dem Namen “Zentrale Ausnüchterungsstelle” (ZAS) als schweizweit einmaliger Pilotbetrieb geführt. Davor wurden Betroffene auf den regionalen Polizeiwachen ohne entsprechende Betreuung untergebracht oder landeten im Notfall der Spitäler.

Der Testbetrieb zeigte, dass der Hauptnutzen des “Hotel Suff” darin liegt, die gesundheitlichen Risiken bei der Ausnüchterung zu vermindern und die Sicherheit für alle Betroffenen zu erhöhen. Zudem werden die Notfallaufnahmen der Spitäler, der Rettungsdienst und die Polizei entlastet.

Nach Ende der Pilotphase nimmt die ZAB am 1. April 2015 nun ihren definitiven Betrieb auf. Neu werden in der Einrichtung auch Personen abgeklärt, die voraussichtlich fürsorgerische Hilfe brauchen.

Die Stadt Zürich rechnet mit jährlich insgesamt etwa 1000 Klientinnen und Klienten. Zudem können auch die Kantonspolizei und die Gemeindepolizeien gegen eine kostendeckende Abgeltung Leute einweisen.

Wer von der Polizei eingeliefert wird, muss sich an den Sicherheitskosten von rund 1750 Franken mit bis zu 600 Franken beteiligen. Medizinische Leistungen werden unabhängig von einer Verrechnung der Sicherheitskosten gemäss Krankenversicherungsgesetz in Rechnung gestellt.

Insbesondere an den Kosten schieden sich im Vorfeld die Geister. Bürgerliche Parteien forderten eine höhere Beteiligung an den Sicherheitskosten, die Grünen und die Alternative Liste (AL) den Nulltarif. Zudem störten sie sich an der “Zwangseinweisung”.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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