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Zürcher Kantonsrat nimmt stärker Einfluss auf das Opernhaus

(Keystone-SDA) Der Zürcher Kantonsrat entscheidet ab 2012 jedes Jahr und nicht mehr wie bisher alle sechs Jahre, wie viel Geld das Opernhaus vom Kanton erhält. Er hat am Montag den neuen Grundlagenvertrag mit 110 gegen 58 Stimmen gutgeheissen. SVP und ein Teil der Grünliberalen stimmten dagegen.

Der Grundlagenvertrag ist Teil des neuen Opernhausgesetzes, das im Februar 2010 vom Kantonsrat verabschiedet wurde. Er löst den bisherigen Subventionsvertrag aus dem Jahre 1995 ab und legt fest, was vom Opernhaus als Gegenleistung für den Kantons-Beitrag erwartet wird.

Die künstlerischen Vorgaben sehen ein “innovatives, vielseitiges und qualitativ hochwertiges Opern- und Ballettprogramm mit hochkarätigen Besetzungen” vor. Zudem soll ein “abwechslungsreiches Opernrepertoire” geboten werden, das alle Gattungen und Epochen, insbesondere auch die zeitgenössische Musik, berücksichtigt.

Neu am Vertrag ist, dass der Kantonsrat jeweils im Dezember in der Budgetdebatte bestimmt, wie viel Geld das Opernhaus erhalten soll. Bisher bewilligte das Kantonsparlament einen Rahmenkredit für sechs Jahre. Zuletzt hatte es im Oktober 2006 einen Kredit von 415 Millionen Franken für die Jahre 2007 bis 2012 beschlossen.

Damit die Planungssicherheit gewährleistet bleibt, ist eine Art Vorwarnung vorgesehen: Will der Kantonsrat den Beitrag gegenüber dem Vorjahr kürzen, muss er zuerst eine Erklärung zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF-Erklärung) verabschieden. Damit ist eine Kürzung nicht für das nächste, sondern erst für das übernächste Jahr möglich.

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