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Zürcher Kantonsrat verschärft Sozialhilfegesetz

(Keystone-SDA) Zürich – Um Missbräuche aufzudecken, soll das Sozialhilfegesetz im Kanton Zürich massiv verschärft werden. Der Kantonsrat hat es in erster Lesung durchberaten. Alle Anträge, die Massnahmen abzuschwächen, wurden abgelehnt.
Zentrales Element der Gesetzesrevision ist eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden. Dass sich Verwaltung, Sozialbehörden und Gerichte im Verdachtsfall austauschen, war aus Datenschutzgründen bis jetzt nicht erlaubt.
Dies soll sich nun ändern: Die Behörden werden laut neuem Gesetz sogar explizit dazu verpflichtet, einander auf Unregelmässigkeiten aufmerksam zu machen.
Die SP wollte in der Debatte unter anderem durchbringen, dass die Behörden lediglich “ermächtigt”, nicht aber zum Informationsaustausch “verpflichtet” werden – jedoch ohne Erfolg. Die bürgerliche Mehrheit lehnte den Minderheitsantrag ab.
Eine harte Linie verfolgte der Kantonsrat auch, was die Informationsbeschaffung betrifft. Gemäss neuem Gesetz sollen die Behörden beispielsweise auch WG-Mitbewohner, die Eltern oder ein allfälliger Arbeitgeber nach den Lebensumständen der Fürsorgeempfänger befragen dürfen.
Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass vorläufig Aufgenommene, also Personen mit einer F-Bewilligung, nicht mehr dem Asyl-, sondern dem Sozialhilfegesetz unterstellt sind. Sie könnten dann dieselben Leistungen in Anspruch nehmen wie alle anderen Sozialhilfebezüger.
Im Gegenzug hätten sie dieselben Pflichten, könnten also sanktioniert werden, falls sie sich nicht an die Regeln halten oder eine Arbeit verweigern.

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