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Zürcher Obergericht: Mit toter Grossmutter Geld verdient

(Keystone-SDA) Zürich – Ein 63-jähriger IV-Rentner hat den Tod seiner Mutter während Jahren verschwiegen und deren Rente in die eigene Tasche gesteckt. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn und seine Partnerin am Montag zu teilbedingten, beziehungsweise bedingten Freiheitsstrafen.
Der Mann erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, seine 46-jährige Partnerin 20 Monate bedingt. Damit erhöhte das Obergericht die vom Bezirksgericht Uster im Februar verhängten bedingten Freiheitsstrafen von 24, beziehungsweise 18 Monaten.
Gemäss Anklage hatte der im Bezirk Uster wohnhafte Mann im August 2003 den Tod seiner 83-jährigen Mutter gegenüber den Behörden bewusst verschwiegen. Die Schweizerin war in Brasilien gestorben. Dank einer notariell beglaubigten Lebensbestätigung aus dem südamerikanischen Land steckte das Paar Rentengelder der Mutter während Jahren in die eigene Tasche.
Insgesamt 240’000 Franken überwiesen die SUVA, AHV und eine Lebensversicherung den Betrügern. Selbst den beiden Kindern gaukelten sie vor, die Grossmutter sei noch am Leben und liessen sie jeweils zu Weihnachten mit der vermeintlichen Verwandten telefonieren. In Wahrheit handelte es sich um eine Komplizin der Eltern.
Nichte ums Erbe geprelltDamit es das Schweizer Grundstück der Mutter verkaufen konnte, liess das Paar im Frühjahr 2007 in Brasilien eine gefälschte Vollmacht ausstellen. Auf diese Weise flossen rund 350’000 Franken auf das Konto des Paares, derweil eine erbberechtigte Nichte der Verstorbenen um ihren Anteil von 130’000 Franken geprellt wurde.
Die Betrügereien flogen erst auf, als ein misstrauisch gewordener Angestellter der Einwohnerkontrolle umfangreiche Ermittlungen einleitete. Im Oktober 2007 wurden die beiden in Untersuchungshaft genommen, wo sie schon bald ein umfassendes Geständnis ablegten.
Das Obergericht, das in seinem Urteil mehrheitlich der Staatsanwalt folgte, sprach von einem schweren Verschulden, da das Paar mit gefälschten Dokumenten operierte. Als besonders skrupellos bezeichnete das Gericht den Einbezug der eigenen Kinder.
Von den Strafen muss der Mann zehn Monate verbüssen, die Partnerin kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Zudem müssen die beiden den gesamten Geldbetrag zurückzahlen.

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