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Zürcher Obergericht muss über Elmers Untersuchungshaft entscheiden

(Keystone-SDA) Der Ex-Banker Rudolf Elmer hat am Donnerstag Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft erhoben. Das Obergericht des Kantons Zürich wird nun entscheiden müssen, ob der Zürcher Finanzfachmann wieder auf freien Fuss gesetzt wird.

Dies teilte seine Anwältin am Donnerstag auf Anfrage der SDA mit. Der ehemalige Julius-Bär-Banker wurde am Samstag, 22. Januar, in Untersuchungshaft gesetzt, weil er der Enthüllungsplattform Wikileaks Daten von mutmasslichen Steuersündern übergeben hatte.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses ein. Nur drei Tage zuvor war er vom Zürcher Bezirksgericht wegen Drohung, versuchter Nötigung und Bankgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt worden. Elmer legte Berufung gegen das Urteil ein.

Der im Jahr 2002 entlassene Wirtschaftsprüfer hatte seinen ungeliebten, ehemaligen Arbeitgeber mit Emails und Fax bedroht und genötigt. In mehreren Fällen machte er auch geheime Kundendaten publik. Sich selber bezeichnet er als Whistleblower, der Missstände im Offshore-Geschäft aufdecken wollte.

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