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Zürcher Obergericht senkt Strafe gegen Zürcher Bootsunternehmer

(Keystone-SDA) Zürich – Das Zürcher Obergericht hat einen Bootsunternehmer wegen Brandstiftung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Es sprach ihn aber des versuchten Millionenbetrugs frei.
“Ich bin kein Brandstifter”, erklärte der heute 71-jährige Angeklagte am Dienstag vor Gericht. Er, ein ehemals erfolgreicher Bootsbauer vom Zürichsee, erzielte in den 1970er und 1980er Jahren mit seinem Unternehmen beachtliche finanzielle Umsätze und brachte es zu einem der besten Schiffsbauer des Kantons Zürich.
Im Verlauf der neunziger Jahre setzte jedoch der finanzielle Niedergang ein. Laut Staatsanwaltschaft stand es im Herbst 2006 um die Werft so schlimm, dass der Angeklagte beschloss, diese abzufackeln. Er wollte damit gemäss Anklage Versicherungsgelder kassieren – in der Höhe von über zwei Millionen Franken.
Zuerst zwei Jahre bedingtAm 12. Oktober 2006 brannte die Werft nieder. Der Angeklagte wurde mit Brandverletzungen aufgefunden. Seine Version, wonach er das Feuer selbst zu löschen versucht habe und die Eigentümerin für den Brand verantwortlich sei, kauften ihm die Behörden nicht ab.
Auch nicht das Bezirksgericht Zürich. Dieses verurteilte ihn im Juni 2009 aufgrund der Brandspuren zu einer gerade noch bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie 500 Franken Busse wegen Brandstiftung und versuchten Betrugs. Zudem sollte der Mann der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich einen Schadenersatz von 580’000 Franken bezahlen.
Brandstiftung ja, Betrugsversuch neinDie Verteidigung legte Berufung ein und verlangte am Dienstag vor Obergericht mangels Beweisen einen vollen Freispruch. Die Oberrichter sahen jedoch aufgrund des Spurenbildes die Brandstiftung als erwiesen an und sprachen von einer Verzweiflungstat des damals hoch verschuldeten Angeklagten.
Vom Betrugsversuch sprach das Gericht den ehemaligen Bootsbauer allerdings frei, weil ein Vorsatz fehlte. Das Obergericht verringerte die bedingte Freiheitsstrafe um drei Monate. Die Busse von 500 Franken und den Schadenersatz an die Gebäudeversicherung muss der Verurteilte berappen.

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