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Zürcher Stadtpräsidentin hat sich wegen Nötigung zu verantworten

(Keystone-SDA) Zürich – Gegen die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) wird ein Strafverfahren eröffnet. Es soll klären, ob Mauch zwei ehemalige Barbetreiber zum Stillschweigen genötigt hat. Dies erklärte Bruno Steiner, der Anwalt der Kläger, auf Anfrage der SDA.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der Schliessung einer Schwulenbar Ende 2008, also noch vor Mauchs Amtsantritt im Frühling 2009. Obwohl die Stadtpräsidentin nichts mit dem Streit zu tun hatte, beschimpften die Barbetreiber Mauch Anfang Januar 2010 bei einem öffentlichen Auftritt.
Dies brachte ihnen eine Anzeige ein. Laut den zwei Barbetreibern bot Mauch ihnen später an, die Anzeige zurückzuziehen, wenn sie ihre Aussagen gegenüber den Medien einstellten. Dies betrachten die beiden als Nötigung.
Zusätzlich zum Strafverfahren läuft eine Haftungsklage, die von den Barbetreibern gegen die Stadt Zürich eingereicht worden war. Der Stadtrat wird voraussichtlich bis Ende März darüber befinden. Zudem soll die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates den Fall untersuchen.
Die Bar musste einen Monat nach Eröffnung wegen einer angeblich fehlenden Baubewilligung geschlossen werden. Die Bewilligung war zwar vorhanden, vorübergehend aber unauffindbar.
Anfang 2009 räumte die Stadt ein, dass das Papier aufgrund eines Missverständnisses in der Kommunikation als nicht vorhanden angesehen worden war.

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