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Zwei Solothurner Anlageberater veruntreuten 34 Millionen Franken

(Keystone-SDA) Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Verantwortliche von zwei Vermögensverwaltungsgesellschaften Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs und Veruntreuung erhoben. Sie sollen 34 Millionen Franken von 95 Anleger zweckentfremdet haben.

Der Schaden der Anleger beläuft sich auf rund 20 Millionen Schweizer Franken, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Die restlichen 14 Millionen Franken wurden zwischenzeitlich an Kunden als Rückzahlungen oder fiktive Gewinne ausbezahlt.

Geldanlagen seien nie getätigt worden, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Es handle sich um ein “Umlageverfahren”, sagte der zuständige Staatsanwalt Dominic Fässler auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Angeklagte hätten ein Teil des Geldes für ihren Lebensunterhalt abgezweigt.

Die Geschädigten seien mehrheitlich Deutsche, hielt Fässler fest. Die Angeklagten – ein Solothurner Treuhänder und eine aus Deutschland stammende Frau – profitierten unter anderem vom Etikett als glaubwürdige und seriöse Schweizer Vermögensverwalter.

Sie müssen sich wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher qualifizierter Veruntreuung, mehrfacher Geldwäscherei und mehrfacher Unterlassung der Buchführung verantworten. Der Termin für den Prozess vor dem Richteramt Solothurn-Lebern steht noch nicht fest.

Akten füllen 251 Bundesordner

Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Der Treuhänder sass viereinhalb Monate in Untersuchungshaft. Die Deutsche war zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug. Zurzeit befinden sich beide auf freiem Fuss.

Die Staatsanwaltschaft nahm bei den Ermittlungen 34 Hausdurchsuchungen vor und holte bei 42 Banken Auskünfte ein. Sie stellte zudem 64 Rechtshilfeersuchen in acht verschiedenen Ländern. Die Akten des Falls füllen 251 Bundesordner.

Auslöser für Anklage gegen Post

Die Delikte passierten ab Dezember 2002. Im Sommer 2006 flogen die Machenschaften auf, weil die Meldestelle für Geldwäscherei auf einen Barbezug des angeklagten Treuhänders von 4,6 Millionen Franken bei einer Poststelle in Solothurn aufmerksam wurde.

Deswegen wurde die Schweizerische Post im vergangenen Juli von der Solothurner Staatsanwaltschaft wegen Geldwäscherei angeklagt. Dieser Prozess findet am 19. April vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern statt.

Die Post wies den Vorwurf der Geldwäscherei zurück. Die 4,6 Millionen Franken wurden von der deutschen Angeklagten ausser Landes gebracht und konnte nicht mehr aufgefunden werden, wie die Staatsanwaltschaft festhielt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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