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Zwei Teenager von St. Galler Jugendanwaltschaft verurteilt

(Keystone-SDA) St. Gallen/Aarau – Zwei 16-jährige St. Galler sind am 7. November beim Fussballspiel der Super-League-Klubs Aarau gegen St. Gallen beim Eingang zum Stadion Brügglifeld mit Handrauchfackeln in den Unterhosen erwischt wurden. Jetzt sind sie von der Jugendstaatsanwaltschaft verurteilt worden.
Laut Communiqué der Staatsanwaltschaft St. Gallen wurden die beiden Teenager mit einer Arbeitsleistung von 20 Tagen zu Gunsten von Werken im öffentlichen Interesse bestraft. Davon werden zehn Tage Arbeit auf Bewährung aufgeschoben. Die Probezeit beträgt ein Jahr.
Die beiden Jugendlichen dürfen während der Probezeit keine Fussballspiele der höchsten zwei Schweizer Ligen besuchen. Zudem ist ihnen untersagt, zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach einem solchen Spiel sich einem Stadion auf mehr als 500 Meter zu nähern.
Im Jugendstrafrecht ist für die Strafverfolgung die Jugendanwaltschaft am Wohnort des Jugendlichen zuständig. Deshalb war die Jugendanwaltschaft St. Gallen für die Beurteilung der Vorfälle in Aarau zuständig. Erwachsene werden am Tatort bestraft.

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