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Zweites Todesdekret gegen iranischen Rapper in Deutschland

(Keystone-SDA) Gegen den in Deutschland lebenden iranischen Rapper Shahin Najafi ist ein zweites Todesdekret erlassen worden. Grossajatollah Nasser Makarem Schirasi habe die Fatwa ausgesprochen, meldete der Nachrichtendienst Tabnak am späten Montagabend.

Schon in der vergangenen Woche hatte Grossajatollah Lotfollah Safi-Golpaygani gegen den 31-Jährigen ein Todesdekret erlassen, weil dieser in einem seiner Songs den zehnten Imam der schiitischen Muslime beleidigt haben soll.

Najafi, auf den ein Kopfgeld von 100’000 Dollar ausgesetzt ist, lebt mittlerweile an einem geheimen Ort unter Polizeischutz und hat gegen Safi-Golpaygani Strafanzeige wegen Aufrufs zum Mord gestellt.

Auf eine Anfrage seiner Anhänger, wie die Gläubigen auf Beleidigungen schiitischer Heiliger durch Najafi reagieren sollten, hatte Grossajatollah Makarem Schirasi nun erwidert: “Jegliche Beleidigung heiliger (schiitischer) Imame durch einen Muslim wird als Blasphemie und Apostasie ausgelegt.”

Nach islamischen Gesetzen, die im Iran als Basis der meisten juristischen Urteile gelten, steht auf Blasphemie die Todesstrafe. Makarem Schirasi und Safi-Golpaygan gelten im Iran als sogenannte Leitfiguren, deren Antworten von den Anhängern befolgt werden müssen.

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