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Angeklagter bestreitet Beteiligung an Doppelmord in Basel

(Keystone-SDA) Begleitet von einem massiven Polizeiaufgebot hat am Montag vor dem Basler Strafgericht der Prozess in einem Doppelmord im albanischen Drogenmilieu aus dem Jahr 2017 angefangen. Der Angeklagte bestritt in der Beweisaufnahme, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Der 53-jährige Albaner schob die Schuld dem bereits zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Bekannten zu. Er selber habe die Tat lediglich als Unbeteiligter mitbekommen. So habe er gehört, dass nach Streitereien im Lokal hinter seinem Rücken Schüsse abgegeben worden seien, worauf er sich auf den Boden geworfen habe, sagte er. Als er das Lokal fluchtartig verlassen habe, seien weitere Schüsse gefallen.

Der Bekannte sei nach der Tat zu ihm ins Auto gestiegen und habe ihm die Tat gestanden, sagte der Angeklagte weiter. Über die verletzten und getöteten Personen könne er nichts sagen, er habe im Trubel der Geschehnisse nichts sehen können.

In Holland verhaftet

Der von der Staatsanwaltschaft als Mittäter bezeichnete Bekannte hatte sich einen Tag nach der Tat der Polizei gestellt. Er wurde 2018 in einem separaten Verfahren bereits wegen mehrfachen Mordes sowie versuchten Mordes und Gefährdung des Lebens zu einer Lebenslänglichen Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis verurteilt. Dieses Urteil hatte er vergeblich bis vors Bundesgericht weitergezogen.

In Holland wurde der heute 53-jährige Beschuldigte 2018 verhaftet und wegen Kokainhandels zu einer 44-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, bevor er nach Basel verfrachtet wurde, wo er sich nun wegen aktiver Mordhandlung oder Mittäterschaft verantworten muss.

Gemäss Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft hatten am Abend des 9. März 2017 die zwei Männer mit gezückten Schusswaffen das Café 56 an der Basler Erlenmattstrasse betreten. Innert kurzer Zeit wurden auf drei der Anwesenden im Lokal fünf Schüsse abgegeben. Zwei der Männer im Alter von 28 und 40 Jahren starben, ein Dritter überlebte mit schweren Verletzungen.

Der Prozess vor dem Basler Strafgericht ist auf vier Tage angesetzt.

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