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Anklage/PostFinance: “Korrekt verhalten” und “Vorschriften eingehalten”

Solothurn (awp/sda) – Die Schweizerische Post hat die Anklage wegen Geldwäscherei der Solothurner Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen. Der Vorwurf des Organisationsmangels ist für PostFinance “nicht nachvollziehbar”. Man habe sich “korrekt verhalten”.
Man habe sich “korrekt verhalten und alle gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften des Geldwäschereigesetzes (GwG) eingehalten”, sagte Marc Andrey, Mediensprecher von PostFinance, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Der Vorwurf des Organisationsmangels im Bereich der Geldwäscherei sei für PostFinance “nicht nachvollziehbar”. Es herrschten Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei seitens des GwG und der Selbstregulierungsorganisation (SRO) der Post.
Diese Vorschriften bestünden und seien eingehalten worden, hielt Andrey fest. Der Fall habe sich bereits im Februar 2005 ereignet. Bei der betroffenen Anlagefirma handle es sich um eine bewilligte Finanzintermediärin.
Dies bedeute, dass die betroffene Firma über eine Bewilligung der Kontrollstelle für die Bekämpfung von Geldwäscherei des Bundes verfügt habe.

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