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Barry Callebauts Abfindung bei Stollwerck muss neu berechnet werden

Karlsruhe (awp/sda/dpa) – Die Abfindung des Schweizer Schokoladenkonzerns Barry Callebaut für die ehemaligen Minderheitsaktionäre des Kölner Süsswarenherstellers Stollwerck muss neu berechnet werden. Dies folgt aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Barry Callebaut hatte 98,66% der Aktien übernommen und die verbliebenen Aktionäre im Jahr 2003 gegen eine Abfindung aus dem Unternehmen gedrängt. Die Aktionäre hatten gegen die Berechnung der Barabfindung von 295 Euro je Aktie geklagt.
Für die Bemessung der Barabfindung kommt es darauf an, auf welchen Referenzzeitraum für die Bestimmung des massgeblichen Börsenkurses abzustellen ist. Bislang wurden dazu die drei Monate vor der Hauptversammlung herangezogen.
Nun entschied der BGH: Der Börsenwert ist grundsätzlich aufgrund eines gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung der Massnahme zu ermitteln. Zur Ermittlung des massgebenden Börsenwertes verwies der 2. Zivilsenat des BGH die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück.
cf

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