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BFW Liegenschaften: Frist für Anfechtungsklage ungenutzt verstrichen

Frauenfeld (awp) – Die Anfechtungsklage gegen die BFW Liegenschaften AG ist vom Tisch. Die klagenden Parteien hätten die Frist im Zusammenhang mit den im Mai 2010 gegen das Unternehmen eingereichten Klagen beim Friedensrichteramt Frauenfeld verstreichen lassen, heisst es am Mittwoch in einer Mitteilung.
Somit wurden durch den Rechtsvertreter der klagenden Partei weder die Liquidationsklage gegen die Gesellschaft noch die Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit den Beschlüssen der ordentlichen Generalversammlung vom 20. April 2010 beim zuständigen Gericht eingereicht.
Damit sei das Anfechtungsrecht erloschen. Ebenso habe die klagende Partei die Frist zur Einreichung der Weisung beim Gericht im Zusammenhang mit den Verantwortlichkeitsklagen gegen die Verwaltungsräte der BFW Liegenschaften unbenützt verstreichen lassen. Damit seien alle Weisungen, die Voraussetzung einer Klage bei Gericht bilden, verfallen.
ps/rt

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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