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BGER/Noga: Schadenersatzklage gegen Schweiz vom Tisch

Lausanne (awp/sda) – Die Schadenersatzklage der Genfer Gesellschaft Noga gegen die Eidgenossenschaft ist vom Tisch. Das Unternehmen hat seine beim Bundesgericht hängige Klage im Zusammenhang mit der aufgehobenen Beschlagnahme von russischen Gemälden zurückgezogen.
Die Genfer Firma Noga ist mit Russland seit Jahren im Clinch um einen Vertrag über die Lieferung von Lebensmitteln gegen Erdöl. Die Parteien beschuldigen sich gegenseitig, den 1,5 Mrd-USD-Kontrakt von 1991 nicht eingehalten zu haben.
In diesem Zusammenhang liess Noga 2005 Gemälde des Moskauer Puschkin Museums verarrestieren, die von der Fondation Gianadda in Martigny VS ausgestellt worden waren. Die Aktion sorgte vorübergehend für Verstimmung zwischen der Schweiz und Russland. Der Bundesrat hob die Beschlagnahme kurze Zeit später auf.
Noga verlangte 2007 von der Eidgenossenschaft den Ersatz des Schadens, der dem Unternehmen durch das Vorgehen der Bundesbehörden entstanden sei. Gemäss einer Verfügung des Bundesgerichts haben die Anwälte von Noga die Klage nun zurückgezogen.
Vorangegangen war dem Rückzieher ein Entscheid des Bundesgerichts vom vergangenem September, wonach die der Arrestierung zu Grunde liegende Betreibung gegen die Russische Föderation hinfällig sei.
Laut Alain Veuillet, dem Anwalt von Noga, ist die Affäre auf ihrer internationalen Ebene damit aber noch nicht beendet. Verschiedene Verfahren im Streit mit Russland seien nach wie vor hängig. (Verfügung im Verfahren 2E_2/2007 vom 17.1.2011)
rt

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