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Bilaterale Verträge: Anpassungen erforderlich

Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) auf 25 Mitglieder wird auch Anpassungen der Bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU erfordern.

Im Vordergrund steht dabei die Personenfreizügigkeit. Ein Referendum wäre schon 2004 möglich.

Die im Juni in Kraft getretenen bilateralen Verträge wurden zwischen der Schweiz und der EU aus 15 Mitgliedern geschlossen. Die Beitrittsländer müssen sie nun übernehmen, da sie Teil des Rechtsbestands der EU (Acquis communautaire) sind. Dies bedeutet indes, dass auch die Schweiz Anpassungen vornehmen muss.

Übergangsperioden

Lediglich technische Anpassungen sind in drei der sieben Verträge nötig: beim Luftverkehr, den technischen Handelshemmnissen und dem öffentlichen Beschaffungswesen. Beispielsweise muss dabei etwa die Liste der aufgeführten Länder ergänzt werden, wie bei der Schweizer EU-Mission in Brüssel zu erfahren ist.

Darüberhinaus sind jedoch gewichtigere Änderungen erforderlich. So legt das Abkommen über die Personenfreizügigkeit Kontingente und Übergangsperioden fest. Weil mit der Erweiterung die EU-Bevölkerung nun aber um rund 20 Prozent zunimmt, dürfte laut Schweizer Mission die EU von der Schweiz entsprechende Quotenerhöhungen verlangen.

Referendum schon 2004?

Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU könnten schon Anfang 2003 beginnen, falls die EU die Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern tatsächlich 2002 abschliesst. Treten diese Länder 2004 der EU bei, würde aber auch die bis 2007 vorgesehene fünfjährige Kontingentsperiode im Freizügigkeitsabkommen kürzer.

Da die EU ihrerseits den Kandidatenländern eine siebenjährige Übergangsperiode einräumt, wird die Schweiz ihre eigenen Fristen wohl neu verhandeln wollen. Vor diesem Hintergrund wäre in der Schweiz ein fakultatives Referendum über das Freizügigkeitsabkommen bereits 2004 wieder möglich.

Auch konkrete Vorteile

Weiter müssen im Agrarabkommen Import- und Exportquoten und im Landverkehrsabkommen die Transitkontingente für Lastwagen neu festgelegt werden.

Die Erweiterung dürfte indes der Schweiz auch konkrete Vorteile bringen, so etwa bei der Personalrekrutierung oder mit dem Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen der neuen EU-Länder.

swissinfo und Agenturen

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