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BKW/”Mühleberg”-Gegner verzichten auf Weiterzug ihrer Beschwerde

Bern (awp/sda) – Es bleibt vorderhand dabei: Die Gegner des AKW Mühleberg erhalten, wie vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, lediglich beschränkte Akteneinsicht. Der Anwalt von AKW-Gegnern hat am Montag deren Verzicht bekannt gegeben, den Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts anzufechten.
Die Chancen wären gering, mit einer Beschwerde beim Bundesgericht durchzudringen, schreibt Anwalt Rainer Weibel in einer Mitteilung. Ausserdem hätten seine Mandanten ein Interesse, die beschränkte Akteneinsicht so bald als möglich wahrzunehmen.
Die Frage des Akteneinsichtsrechts ist eine Nebenlinie des hängigen Hauptverfahrens, das sich um die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg dreht. Im Rahmen dieses Hauptverfahrens forderten die Gegner Einsicht in Unterlagen zur Sicherheit des Atomkraftwerks Mühleberg.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt Anfang Dezember 2010 in einer Zwischenverfügung fest, dass die Gegner nur beschränkte Einsicht in die Akten erhalten. Die AKW-Gegner behalten sich gemäss Weibel vor, gegen den Endentscheid Beschwerde beim Bundesgericht zu erheben.
Zugänglich gemacht werden müssen laut Bundesverwaltungsgericht ein Gutachten zu Kernmantelrissen beim Reaktor sowie drei weitere Unterlagen.
Keine Einsicht erhalten die “Mühleberg”-Gegner dagegen in Akten, die vom eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI als “vertraulich” klassiert wurden.
Seine Mandanten hofften, mit der baldigen Akteneinsicht insbesondere genauere Erkenntnisse bezüglich Erdbeben- und Überflutungsrisiken zu erhalten, schreibt Weibel weiter.

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