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BKW zieht wegen ElCom-Verfügung vor Bundesgericht – Piloturteil

(Meldung vom Vorabend umgeschrieben und ergänzt um Stellungnahme der ElCom sowie um Hintergrund)
Bern (awp) – Der Stromversorger BKW zieht wegen der Frage der anrechenbaren Kosten für das Übertragungsnetz vor das Bundesgericht in Lausanne. Damit rekurriert das Unternehmen gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgericht von November 2010. Wie das oberste Gericht nun entscheidet, wird Auswirkungen für die ganze Branche haben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine Verfügung der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) gestützt, die eine Kürzung der anrechenbaren Kosten für das Übertragungsnetz (Netzebene 1) angeordnet hatte. Gemäss ElCom-Verfügung soll BKW die anrechenbaren Netzkosten für das Jahr 2009 um rund 10 Mio CHF senken. BKW will laut Mitteilung vom Montag nun eine Überprüfung des Urteils und eine definitive Klärung erreichen.
Strittig ist die Frage, wie die Netze zu bewerten sind. Gemäss ElCom ist die sogenannte synthetische Netzbewertung nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Methode sieht die Berechnung nach dem Wiederbeschaffungswert vor, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht mehr feststellbar sind. Dem Regulator zufolge muss die Berechnung aber die tatsächlichen Werte widerspiegeln. Entsprechend nahm die ElCom Abzüge vor.
Die Frage der korrekten Netzbewertung bleibt laut ElCom bis zum Entscheid des höchsten Gerichtes offen. Die Verfahren zu den Tarifen 2010 und 2011 würden möglicherweise bis dahin sistiert, sagte ElCom-Präsident Carlo Schmid-Sutter am Dienstag beim Stromkongress in Bern.
“Es handelt sich um ein wegweisendes Urteil für die Branche und die Praxis der Netzbewertung in der Schweiz”, so ElCom-Kommissionsekretär Frank Rutschmann im Gespräch mit AWP. Der anstehende Entscheid des Bundesgerichts habe nicht nur Auswirkungen für BKW, sondern für alle Stromunternehmen in der Schweiz, bis hinab zum Stadt- und Gemeindewerk.
Ausserdem gilt eine Entscheidung der Richter rückwirkend. “Energieversorger, die ihre Netze seit Januar 2008 nach anderen Grundsätzen bewertet haben, müssten ihre Tarife entsprechend korrigieren”, so Rutschmann weiter.
cc/ps

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