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Bundesrat erhöht Kontingent für Arbeitskräfte aus Drittstaaten

Die Schweizer Unternehmen können nächstes Jahr mehr Spezialisten ausserhalb der EU rekrutieren. (Archivbild) KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Der Bundesrat erhört den Ruf der Wirtschaft nach zusätzlichen Spezialisten von ausserhalb der EU – zumindest teilweise. Er hat am Freitag beschlossen, dass nächstes Jahr 500 zusätzliche Aufenthaltsbewilligungen B vergeben werden können.

Das Kontingent für Aufenthaltsbewilligungen wird damit von aktuell 3000 auf 3500 vergrössert. Damit erfüllt der Bundesrat eine Forderung des Arbeitgeberverbandes.

Dieser hatte auch die Aufstockung des Kontingents für Kurzaufenthaltsbewilligungen L verlangt. In dieser Kategorie bleibt es jedoch bei den heute geltenden 4500 Bewilligungen. Vor einem Jahr hatte der Bundesrat beide Kategorien um 500 Bewilligungen aufgestockt.

Aufgestockt wird auch das Kontingent für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr. Dieses umfasst nächstes Jahr 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter. Diese Höchstzahlen gelten für Dienstleistungserbringer, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können.

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