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BVZ/EFD schliesst Untersuchung gegen Dieter Meier ab – Zahlung von 250’000 CHF

Bern (awp) – Im Zusammenhang mit seinem Beteiligungsaufbau an der BVZ Holding und weiteren kotierten Gesellschaften hat Dieter Meier eine Wiedergutmachung von 250’000 CHF geleistet. Der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) schloss die Untersuchung gegen den Zürcher Künstler wegen Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflicht ab und stellte das Verfahren ein, wie das Departement am Dienstag mitteilte.
Der Rechtsdienst des EFD führte gegen Dieter Meier im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der BVZ Holding, der Orell Füssli Holding sowie der Berner Oberland-Bahnen eine verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung wegen Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflicht. Dieter Meier habe den teilweise in die 90er Jahre zurückgehenden Beteiligungserwerb erst 2010 offengelegt, erklärte das EFD.
Konkret hatte Meier im April 2010 offen gelegt, dass er seit längerer Zeit 13,6% der Aktien an der BVZ Holding besitzt. Er hatte damals zugleich sein Aktienpaket in Höhe von 14% bei der Zürcher Industrie- und Buchhandelsgruppe Orell Füssli bekannt gemacht. Dieter Meiers Bruder Balthasar sass auch im Verwaltungsrat von Orell Füssli. Auch an den Berner Oberland-Bahnen ist Dieter Meier beteiligt, gemäss Meldung vom April 2010 mit 3,84%.
Später – im April 2011 – meldete die Erbengemeinschaft Dieter und Balthasar Meier dann einen Anteil von 26,4% an der BVZ Holding. Meldegrund war das Ableben von Walter Meier sen.
cc/dm

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