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CH/”Lex Duvalier” in Kraft getreten

Bern (awp/sda) – Die “Lex Duvalier” ist am Dienstag in Kraft getreten. Mit dem Gesetz, das Bundesrat und Parlament im Eilverfahren erarbeitet haben, sollen in der Schweiz gehortete Vermögen korrupter Potentaten schneller an die betrogene Bevölkerung zurückgelangen.
Mit dem Gesetz reagierte die Schweiz auf die Schwierigkeiten bei der Rückerstattung von in der Schweiz gesperrten Geldern, weil nationale Strafverfahren im ersuchenden Staat ergebnislos verlaufen waren.
Das war beispielsweise 2009 mit den Geldern des kongolesischen Diktators Mobutu Sese Seko der Fall, nachdem deren Rückerstattung an die Demokratische Republik Kongo gescheitert war. Die Schweiz musste 7,7 Millionen Franken an Mobutus Erben aushändigen.
Fall Duvalier ausschlaggebend
Ähnlich zu verlaufen drohte auch der Fall des bis 1986 in Haiti herrschenden Duvalier-Clans, der in der Schweiz rund sieben Millionen Franken hortete. Das Bundesgericht hatte Anfang 2010 die Herausgabe der Gelder an Haiti verweigert. Es forderte Bundesrat und Parlament auf, erst eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Der Bundesrat liess daraufhin die Duvalier-Gelder erneut sperren.
Das vom Parlament in der Herbstsession 2010 verabschiedete “Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen” (RuVG) – im Volksmund “Lex Duvalier genannt – soll nun sicherstellen, dass betroffene Länder wie Haiti gestohlenes Geld zurückerhalten.
Ausserdem soll das Gesetz verhindern, dass der Finanzplatz Schweiz als sicherer Hafen für Gelder von korrupten politisch exponierten Personen missbraucht wird.
Wenn Justizsystem versagt
Um an die in der Schweiz gesperrten Gelder zu gelangen, musste der jeweilige Staat bislang ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz richten. Bei schwachen Ländern ohne funktionierendes Rechtssystem führte dies aber oft zu keinem Ergebnis.
Das neue Gesetz dient nun ergänzend zum bestehenden Rechtshilfegesetz. Es wird angewendet, wenn im betreffenden Staat ein Rechtshilfeverfahren scheitert, weil das Justizsystem versagt. In solchen Fällen kann die Schweiz neu Gelder bis zu zehn Jahre sperren, einziehen und an die Bevölkerung zurückerstatten.
Noch nicht zum Zug kommt die “Lex Duvalier” im Fall der gesperrten Vermögenswerte der Familie des tunesischen Ex-Präsidenten Zine al-Abidine Ben Ali. Die tunesische Übergangsregierung hat auf dem üblichen Verfahrensweg ein Rechtshilfegesuch in der Schweiz eingereicht.
Erst wenn dieses Verfahren scheitern sollte, stellt sich für den Bundesrat die Frage, ob der das RuVG zur Anwendung bringen will. Ähnlich dürfte die Ausgangslage sein, sollte sich die Schweiz bei einem Machtwechsel in Ägypten zur Sperrung allfälliger Konten der Familie von Präsident Husni Mubarak entschliessen.

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