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CH/Aktienrecht: Nationalrat weicht Rechnungslegungsvorschriften weiter auf

Bern (awp/sda) – Der Nationalrat hat am Montag die Debatte zum neuen Rechnungslegungsrechts aufgenommen. In ersten Entscheiden weichte die grosse Kammer die Vorschläge des Bundesrats noch stärker auf, als dies bereits der Ständerat getan hatte. Die Vorlage wird voraussichtlich erst nächste Session zu Ende beraten.
Ziel des Bundesrats ist es, die Anforderungen an die Buchführung aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens festzulegen und nicht mehr von der Rechtsform abhängig zu machen.
In der Teilrevision des Obligationenrechts (OR) werden für die Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten Mindestanforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einerseits und für Grossunternehmen und Konzerne andererseits festgelegt. Für die beiden letzten Kategorien sind schärfere Vorschriften vorgesehen.
Wie bereits im Ständerat waren im Nationalrat die Schwellenwerte umstritten, ab welchen Firmen verpflichtet sein sollen, eine doppelte Buchhaltung zu führen, Rechnung zu legen und eine Revision durchzuführen. Nach Ansicht von SVP, FDP, CVP und BDP sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Werte zu tief: Mit ihnen würden zu viele KMU diesen Pflichten unterstellt.
Entgegen dem Antrag von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf entschied der Nationalrat, dass für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von weniger als 500’000 Franken eine “Milchbüechli-Rechnung” reicht. Nur wer im vorangegangenen Jahr mehr Umsatz erzielte, soll eine doppelte Buchhaltung führen müssen.
Mit diesem Entscheid verdoppelte der Nationalrat die Schwelle für Einzelfirmen und Personengesellschaften, die der Ständerat bereits von 100’000 auf 250’000 Franken erhöht hatte.
Vergeblich wies Widmer-Schlumpf daraufhin, dass damit gegenüber kleinen Kapitalgesellschaften eine Ungleichbehandlung geschaffen wird. Denn alle juristischen Personen unterliegen der Buchführungspflicht. Die Regelung steht laut Widmer-Schlumpf zudem in einem Widerspruch zur Mehrwertsteuer-Pflicht, die bereits ab 100’000 Franken gilt.
Der Bundesrat verlange nichts Unglaubliches, verteidigte Widmer-Schlumpf die Vorlage, die auf ihren Vorgänger Christoph Blocher zurückgeht. “Es geht hier nicht um ein fröhliches Zahlenspiel”, sagte sie und warnte vor Regelungen, welche die Rechtssicherheit gefährdeten.
Dies bezog sie etwa auf neue Regeln der Revisionspflicht. In dieser Frage entschied der Nationalrat, dass Gesellschaften nur dann revisionspflichtig sind, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken, einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Franken und 250 oder mehr Vollzeit-Angestellte.
Damit hat der Nationalrat die erst vor wenigen Jahren vom Parlament festgelegten Werte verdoppelt, bei der Zahl der Angestellten gar verfünffacht. Zudem stimmte die grosse Kammer mit 100 gegen 75 Stimmen einem Einzelantrag von Otto Ineichen (FDP/LU) zu, wonach dieser Punkt der Revision aus der Vorlage herausgelöst werden und schon Mitte 2011 in Kraft treten soll.
Weiter beschloss der Nationalrat, dass nicht alle neu gebildeten Reserven ausgewiesen werden müssen, sondern nur die Differenz der neuen zu den aufgelösten. Auch in zahlreichen anderen Fragen rund um die Bewertung von Unternehmen verwässerte der Nationalrat die Vorlage des Bundesrates.
Da nach 21 Uhr absehbar wurde, dass die Teilrevision des Aktienrechts bis zum ordentlichen Sitzungsende nicht zu Ende beraten werden kann, stimmte der Nationalrat mit 97 zu 67 Stimmen einem Ordnungsantrag von Norbert Hochreutener zu, der den Unterbruch der Debatte verlangte. Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer wies darauf hin, dass die Beratungen voraussichtlich erst im Dezember wieder aufgenommen werden können.
cf

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