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CH/Altersvorsorge: Ständerat gegen höhere Freibeträge für dritte Säule

Bern (awp/sda) – Wer für die Zeit nach der Pensionierung Kapital über eine Säule 3a anspart, soll künftig steuerlich nicht stärker belohnt werden als heute. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat mit 21 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Die Gegner von höheren Steuerabzügen argumentierten, nur Wohlhabende würden davon profitieren. “Ich finde diesen Vorstoss unanständig”, sagte Claude Janiak (SP/BL). Viele warnten auch vor Steuerausfällen.
Die Räte fällten zunehmend Entscheide, die Mindereinnahmen oder Mehrausgaben zur Folge hätten, kritisierte Peter Bieri (CVP/ZG). Als Beispiel nannte er das Bausparen. “Auch der Staat braucht seine Mittel”, stellte der CVP-Ständerat fest.
Höhere Steuerfreibeträge gefordert hatte die FDP. Ihre Vertreter begründeten das Anliegen damit, dass die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge gestärkt werden sollte.
Zwar sei es richtig, dass bereits heute relativ hohe Beiträge steuerbefreit in die dritte Säule einbezahlt werden könnten, räumte Erika Forster (FDP/SG) ein. Angesichts der älter werdenen Bevölkerung genüge dies jedoch nicht. Es brauche weitere Anreize für Eigenverantwortung in der Altersvorsorge. “Jeder, der Selbstvorsorge betreibt, entlastet den Staat.”
Die Mehrheit überzeugte dies jedoch nicht. Gegen die Motion hatte sich auch der Bundesrat ausgesprochen. Heute seien nur gerade 10% aller Steuerpflichtigen in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen, gab Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zu bedenken. “Nur Personen mit einem Bruttoeinkommen von über 110’000 CHF können solche Abzüge machen.”
Somit bleibt alles beim Alten: Arbeitnehmer, die einer zweiten Säule angeschlossen sind, können pro Jahr bis 6682 CHF in eine Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Selbstständigerwerbende ohne zweite Säule können jährlich 33’408 CHF abziehen. Die Steuern fallen erst an, wenn das angesparte Kapital nach der Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen wird.
rt

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