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CH/Arbeitslose müssen länger auf Auszahlung von Geldern warten

Bern (awp/sda) – Arbeitslose müssen künftig länger – und je nach Einkommen unterschiedlich lange – auf die Auszahlung des ersten Arbeitslosengeldes warten. Der Nationalrat ist am Mittwoch dem Ständerat gefolgt und hat der neuen Regelung mit 116 zu 69 Stimmen zugestimmt.
Betroffen sind Personen ohne Unterhaltspflichten mit mittlerem oder höherem Einkommen. Bei einem versicherten Verdienst zwischen 60’000 und 90’000 Franken beträgt die Frist 10 Tage, bei einem Verdienst zwischen 90’000 und 125’000 15 Tage und bei einem Verdienst über 125’000 Tagen 20 Tage. Heute beträgt die Wartezeit unabhängig vom Einkommen fünf Tage.
Die Linke hatte sich vehement gegen die abgestufte Wartezeit gewehrt. “So können wir die Arbeitslosenversicherung nicht kaputt machen”, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (BL/SP). Betroffen wäre die Mehrheit der Arbeitslosen. “Nicht alle, die arbeitslos werden, sind wohlhabende Banker”, gab sie zu bedenken.
Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard sprach sich ebenfalls gegen die Verlängerung und Abstufung der Karenzfrist aus. Sie verwies auf die Konvention der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), welche die Schweiz unterzeichnet habe. Diese gehe von einer Wartezeit von höchstens 7 Tagen aus.
Im Nationalrat setzte sich jedoch die bürgerliche Mehrheit durch. Zugestimmt hat der Rat auch einem Minderheitsantrag von rechter Seite. Demnach haben Personen, die während mehr als 12 Monaten nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, während mindestens 260 Tagen keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Davon betroffen sind zum Beispiel Personen, die eine Weiterbildung absolvieren. Der Nationalrat geht damit bei den Verschärfungen für Arbeitslose weiter als der Ständerat.
Nichts wissen wollte die Mehrheit von Ausnahmen bei den Pflichten der Arbeitslosen. SP und Grüne hatten verlangt, dass sich Mütter frühstens 14 Wochen nach der Geburt um Arbeit bemühen müssen. Für Arbeitnehmende über 60 wollten sie die Pflicht zur Stellensuche reduzieren. Diese hätten kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).
Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard sprach sich gegen die Ausnahmen aus. Was die Mütter betreffe, werde bereits heute Rücksicht genommen. Sie müssten nicht unmittelbar nach der Geburt Arbeit suchen. Mütter während der ganzen 14 Wochen von der Pflicht zu befreien, wäre nicht sinnvoll.
Auch bei den über 60-Jährigen sei eine Sonderregelung nicht angezeigt. Die Arbeitssuche könne für alle Arbeitslosen schwierig sein, unabhängig vom Alter, gab Leuthard zu bedenken.
Der Nationalrat hatte die Beratungen zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes am Dienstag aufgenommen. Am Mittwoch setzte er sie fort. Die Debatte dauert noch an.
mk

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