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CH/Atomdebatte: Aufhebung des KEV-Deckels könnte pro Haushalt 39 CHF kosten

Bern (awp/sda) – Um alle Projekte zu finanzieren, die derzeit auf Gelder aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) warten, müsste der durchschnittliche Schweizer Haushalt jährlich rund 39 CHF mehr bezahlen. Derzeit stehen über 8’000 Projekte auf der Warteliste.
Der Nationalrat hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, gleich beide sogenannten Deckel der KEV aufzuheben – jenen für die Gesamtsumme und jenen für die einzelnen Technologien. Damit sollen mehr Projekte für erneuerbare Energien gefördert werden. Der Idee muss allerdings auch der Ständerat noch zustimmen.
Derzeit zahlen die Stromkunden eine Abgabe von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde in den KEV-Fördertopf. 2013 sollte der Betrag auf 0,9 Rappen steigen – so will es ein früherer Parlamentsbeschluss. Damit stünden ab 2013 pro Jahr maximal 500 Mio CHF zur Verfügung, heute sind es 265 Mio.
Die 0,9 Rappen würden bei einer definitiven Aufhebung des Deckels jedoch nicht reichen, um sämtliche Projekte auf der Warteliste zu finanzieren. “Dazu wäre eine Erhöhung auf 1,2 Rappen pro Kilowattstunde nötig”, sagte Marianne Zünd, Sprecherin des Bundesamts für Energie (BFE), auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die BFE-Berechnung beruht auf dem Stand von Ende 2010.
Die Erhöhung würde den durchschnittlichen Schweizer Haushalt 39 CHF pro Jahr mehr Kosten. Dieser verbraucht jährlich rund 5’200 Kilowattstunden, wie aus der BFE-Elektrizitätsstatistik 2010 hervorgeht. Mit der heutigen Abgabe von 0,45 Rappen zahlt er also 23,40 CHF pro Jahr, mit 0,9 Rappen wären es 46,80 CHF und mit 1,2 Rappen 62,40 CHF – 39 CHF mehr als heute.
Der Grünliberale Martin Bäumle, der die Aufhebung in einer Motion gefordert hatte, schlägt vor, dafür die Netzkosten zu reduzieren.
Sollte auch der Ständerat die Aufhebung des Deckels beschliessen, würde eine Gesetzesrevision nötig. Dann stellt sich laut BFE die politische Frage, ob die Grenze vollständig fallen oder ob sie einfach höher angesetzt werden soll als heute.
Fällt der Technologie-Deckel weg, hat dies noch andere Folgen. Heute fliessen gemäss Energiegesetz höchstens 10% der Gelder in die relativ teuren Photovoltaik-Anlagen, obwohl besonders viele Solarprojekte auf der Warteliste stehen. Für die Wasserkraft stehen 50% zur Verfügung, für andere Technologien 30%.
Laut Sprecherin Marianne Zünd geht das BFE davon aus, dass durch die Aufhebung des Technologiedeckels demzufolge viel mehr Solarprojekte gefördert würden – falls im Gesetzgebungsprozess nicht doch wieder die eine oder andere Begrenzung eingeführt wird.
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein Förderinstrument für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Seit dem 1. Januar 2009 werden Produzenten von Strom aus Wind- und Kleinwasserkraftwerken, Biomasse, Photovoltaik oder Geothermie mit finanziellen Mitteln entschädigt. Damit wird die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem aktuellen Marktpreis beglichen.
mk

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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