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CH/Auch Nationalratskommission für höhere IWF-Kredite

Bern (awp/sda) – Die Schweiz soll sich an Rettungsmassnahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligen, falls weitere Staaten durch Verwerfungen auf den Finanzmärkten in Bedrängnis geraten. Dieser Meinung ist nach dem Bundesrat und dem Ständerat auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK).
Sie hat mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, ihrem Rat den Beitritt der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zu empfehlen, wie Kommissionspräsidentin Christa Markwalder (FDP/BE) am Dienstag vor den Medien erklärte. Die Schweiz habe ein “Rieseninteresse an einem stabilen internationalen Währungssystem”, begründete sie.
Folgt der Nationalrat der Empfehlung, erhöht die Schweiz ihren Beitrag zugunsten der IWF-Rückversicherung von derzeit 2,5 Mrd CHF auf etwa 18 Mrd CHF. Die NKV sollen insgesamt von derzeit 50 auf rund 540 Mrd USD erhöht werden.
Nach Ansicht der Kommission muss der Nationalrat den Entscheid nicht vor der Frühjahrssession treffen. Die Ratifizierung im März könne rechtzeitig erfolgen, sagte Markwalder. Noch nicht über die Ratifizierung entschieden hat neben der Schweiz zurzeit Belgien.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte letzten Dezember darauf gedrängt, dass der Nationalrat noch in der Wintersession über das Geschäft befinde. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Schweiz die IWF-Bemühungen für die Finanzstabilität im Euro-Raum blockiere. Ein Nein eines der Vertragsstaaten komme einem Veto gleich.
Eine Nationalratsmehrheit aus Vertretern der SVP, der SP und der Grünen lehnte es jedoch ab, das Geschäft noch im Dezember zu behandeln.
Die SVP argumentierte mit grundsätzlichen Bedenken, dem IWF so viel Geld zur Verfügung zu stellen. SP und Grüne verlangten, dass die Vorlage zusammen mit der Botschaft über die Erhöhung der Entwicklungshilfegelder behandelt wird.
Die Linke knüpft ihre Zustimmung zu den revidierten NKV zudem daran, dass nach dem Ständerat auch der Nationalrat zustimmt, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Diese Bedingungen wurden nun zumindest in der APK erfüllt, so dass die Vorlage die Kommissionshürde schaffte.
Zuvor hatte die APK einen Nichteintretensantrag abgelehnt. Die Kommission wollte die Vorlage auch nicht dem obligatorischen Referendum unterstellen. Dies sei verfassungsrechtlich nicht möglich, sagte Markwalder.
Die APK lehnte es auch ab, die Gelder zugunsten des IWF an die Bedingung zu knüpfen, dass der IWF dafür in der Schweiz als Pfand Gold im Gegenwert der Kredite hinterlegt. Dies sei sowohl politisch als auch rechtlich nicht möglich, sagte die Kommissionspräsidentin weiter.
Zur Annahme empfiehlt die APK auch die ausserordentliche Aufstockung der IWF-Mittel um 12,5 Mrd CHF. Der Währungsfonds hatte angesichts des sich abzeichnenden Finanzbedarfs zur Bewältigung der Finanzkrise beschlossen, seine Mittel über bilaterale Kredite rasch auf 250 Mrd aufzustocken.
Der Bundesrat schlug dem Parlament im Mai 2009 vor, sich daran mit einer auf zwei Jahre befristeten Garantie in der Höhe von 12,5 Mrd zu beteiligen. Diese bilateralen Kredite sollen dann aber von den überarbeiteten NKV abgelöst werden, falls sie in Kraft treten.
Der Ständerat hatte diesem Vorgehen bereits im Mai 2009 zugestimmt. Wegen der Verknüpfung mit den Fragen rund um die Entwicklungshilfe verschwand die Vorlage aber für eineinhalb Jahre in den Schubladen der APK. Christa Markwalder kritisierte dieses Vorgehen: “Ich finde solche Verknüpfungen höchst unglücklich und unfair”.
Die APK hiess auch die dritte IWF-Vorlage gut, die derzeit dem Parlament vorliegt: Mit 14 zu 9 Stimmen empfiehlt sie ihrem Rat, einen Verpflichtungskredit von 950 Mio CHF gutzuheissen, mit dem der IWF-Treuhandfonds aufgestockt werden soll. Mit diesen Geldern sollen Entwicklungsländer unterstützt werden, die stark unter den Folgen der Finanzkrise leiden.

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