Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CH/Bankenvergleich von 1998: Die letzten Gelder werden nun verteilt

New York (awp/sda) – Die 1,25 Mrd USD aus dem Vergleich zwischen Schweizer Grossbanken und Holocaust-Überlebenden von 1998 sind nahezu aufgebraucht. Der zuständige New Yorker Richter Edward Korman hat nun über die Verteilung der noch verbliebenen 178 Mio USD entschieden.
50 Mio will Korman als Reserve für die Abwicklung von laufenden Berufungsanträgen und anderen Ansprüchen zurückbehalten. 100 Mio aus den Restmitteln sollen an Antragsteller verteilt werden, die ihre Ansprüche dokumentieren konnten. Auch 12’300 Personen, die keine konkreten Beweise vorlegen konnten, deren Anspruch aber glaubhaft schien, sollen einen 45%-Nachschlag auf die bereits erhaltenen 5000 USD bekommen. Dafür sind 28 Mio vorgesehen.
Bis jetzt wurden die 1,25 Mrd USD, die die UBS und die Credit Suisse nach Abschluss des Vergleiches vor zwölf Jahren in einen Fonds zahlten, wie folgt verteilt:
Den Löwenanteil von 581 Mio erhielten 18’000 Personen, die Ansprüche auf nachrichtenlosen Konten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges auf Schweizer Banken erhoben. 288 Mio wurden an 198’000 ehemalige Zwangsarbeiter oder deren Erben ausbezahlt. 231’000 Personen, denen Hab und Gut im Holocaust geraubt wurde, erhielten 205 Mio USD.
4100 Flüchtlingen, die an der Grenze zu der Schweiz abgewiesen wurden, respektive deren Nachkommen, sprach das zuständige Tribunal 11,6 Mio zu. 10 Mio flossen an das Victim List Project, das die Namen aller Holocaust-Opfer zu erfassen versucht. Insgesamt wurden bislang knapp 1,1 Mrd USD an über 452’000 Opfer der Nazi-Zeit oder deren Erben verteilt, schreibt der Richter.
Korman tadelte erneut die Schweizer Banken, die Nachforschung nach den nachrichtenlosen Konten nicht nachhaltig unterstützt zu haben. Sie hätten Informationen über fast 3 Mio Konten vernichtet. Im Zuge der Verteilungsaktion seien neue Daten aufgetaucht. Das rechtfertige die Aufstockung der Zahlungen an die Inhaber nachrichtenloser Konten.
Der Staat Israel soll nichts aus dem Fonds erhalten. Richter Korman wies entsprechende Einsprachen ab. Der Vergleich berücksichtige nur Ansprüche von Individuen. Über die Kosten der Verwaltung des Falles und die Anwaltshonorare schweigt sich der Richter in seinem Entscheid aus.
uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft