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CH/Bankgeheimnis: BR rüffelt Steuerverwaltung für Anpassung an OECD-Regeln (AF)

(Ganze Meldung umfassend ergänzt und neu geschrieben)
Bern (awp/sda) – Dass die Schweiz nachbessern muss, um die OECD-Richtlinien zur Amtshilfe in Steuersachen zu erfüllen, hätte verhindert werden können. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hätte nach Ansicht des Bundesrats bereits im Herbst 2009 erkennen müssen, dass die Schweiz die OECD-Regeln zu eng auslegt.
Die Steuerverwaltung habe die politische Brisanz der Frage unterschätzt. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einer verwaltungsinternen Untersuchung, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch im Anschluss an die Bundesratssitzung mitteilte. Der Bundesrat reagiert mit einer Reorganisation im EFD.
Zur Vorgeschichte: Im März 2009 beschloss der Bundesrat auf Druck der OECD, das Bankgeheimnis aufzuweichen. Die Schweiz versprach, anderen Ländern Amtshilfe fortan nicht mehr nur in Fällen von Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung zu gewähren. Dazu übernahm die Schweiz im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen mit diversen Ländern den OECD-Standard für Amtshilfe in Steuersachen.
Um Amtshilfegesuche auf gut Glück – sogenannte “Fishing-Expeditions” auszuschliessen, sollten die gesuchstellenden Staaten nach Ansicht der Schweiz Namen und Adresse des mutmasslichen Steuersünders nennen. Die Schweiz erwartete auch den Namen und Adresse der Bank, wo die hinterzogenen Gelder deponiert wurden.
Experten der OECD machten jedoch deutlich, dass diese Interpretation zu restriktiv war. Die Schweiz drohte erneut auf einer Liste von Ländern zu landen, die in Steuerfragen nicht nach dem OECD-Standard kooperierten.
Der Bundesrat beschloss deshalb, nachzubessern und für verschiedene, bereits dem OECD-Standard für Amtshilfe in Steuersachen angepasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), nachträglich eine Auslegungsklausel nachzuliefern und vom Parlament absegnen zu lassen. Der Ständerat entscheidet als Zweitrat in der Sommersession.
Gemäss angepasster Interpretation soll die Identifikation der verdächtigten Person oder der Bank auch auf andere Weise als durch Name und Adresse erfolgen können.
Die Nachbesserung hätte nach Ansicht des Bundesrats verhindert werden können. Die ESTV hat laut Bundesrat bereits im Herbst 2009 bemerkt, dass zwischen den von der Schweiz angewendeten Regeln und dem OECD-Standard ein Konflikt bestand. Spätestens im Frühjahr 2010 hätten die zuständigen Stellen bemerken sollen, dass diese Differenzen nicht bloss untergeordnete Bedeutung hatten.
Für den Bundesrat ist es zwar nachvollziehbar, dass die ESTV mit klaren Regeln dafür sorgen wollte, dass die neu ausgehandelten DBA auch eine Referendumsabstimmung überstehen könnten. Wie mit dem Konflikt zwischen Referendumstauglichkeit und OECD-Konformität umgegangen werden soll, hätte jedoch nicht auf der Stufe Steuerverwaltung entschieden werden sollen.
Vielmehr hätte die ESTV die Departementsführung informieren müssen. Dies sei jedoch unterblieben, schreibt der Bundesrat und nimmt damit den damaligen EFD-Vorsteher Hans-Rudolf Merz in Schutz.
Von einer bewussten Risikostrategie des Departementes, aber auch der Steuerverwaltung könne nicht gesprochen werden. Ebenso gebe es keine Hinweise darauf, dass die Steuerverwaltung die Information bewusst zurückgehalten habe.
Grund dafür sind gemäss der Untersuchung die “ungeeignete Organisation innerhalb des Departements”. Bislang war die Abteilung für Internationales der ESTV für die Aushandlung der DBA und die Vertretung in internationalen Organisationen zuständig. Das Staatssekretariat für Finanzfragen (SIF) machte derweil die Vorgaben dazu.
Wie der Bundesrat nun auf Antrag der heutigen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf entschied, werden diese Aufgaben der ESTV nun dem SIF übertragen. Dazu wird der Bundesrat in nächster Zeit die Organisationsverordnung des EFD anpassen.
dl

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