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CH/Beide Räte für geräteunabhängige Radio- und TV-Gebühren

Bern (awp/sda) – Radio- und Fernsehgebühren soll künftig auch bezahlen müssen, wer kein Empfangsgerät hat. Nach dem Nationalrat hat sich am Mittwoch auch der Ständerat dafür ausgesprochen. Die kleine Kammer möchte aber kleine Betriebe von der Gebührenpflicht ausnehmen.
Das heutige System ist nicht mehr zeitgemäss, weil Radio- und Fernsehprogramme auch über Handys und Computer empfangen werden können. Als der Bund jedoch ankündigte, künftig für den Empfang via Handy und Computer Gebühren zu erheben, stiess dies auf Kritik.
Auf Geheiss des Parlaments legte der Bundesrat Alternativen vor – und sprach sich dafür aus, dass künftig jeder Haushalt und jeder Betrieb Radio- und TV-Gebühren bezahlen soll. Das Gewerbe meldete Protest an, was wiederum zu Vorstössen im Parlament führte.
Nun wird sich alles um die Frage der Ausnahmen für Betriebe drehen. Beide Räte fordern jetzt zwar – im Sinne des Bundesrates – geräteunabhängige Gebühren. Der Ständerat möchte aber, dass kleine Betriebe von der Gebührenpflicht befreit werden. Er hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgeändert.
Von der Gebührenpflicht befreien möchte der Ständerat kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe. So könnten “ungerechte Doppelbelastungen” vermieden werden, sagte Christoffel Brändli (SVP/GR). Gemeint sind etwa Landwirte, deren Betrieb zugleich Privathaushalt ist.
Wie genau die Ausnahmen festgelegt werden sollen, ist jedoch offen. Es sei klar, dass es Abgrenzungsprobleme geben werde, sagte Brändli. Es werde am Bundesrat sein, die Ausnahmen zu präzisieren. Gegen Spezialregeln gab es aber auch kritische Stimmen.
Es sei kein Geheimnis, woher dieses Anliegen komme, sagte Peter Bieri (CVP/ZG). Die Töne des Gewerbeverbandes seien “laut und aggressiv” gewesen. Die Apelle für einen Gebührenboykott und die generelle Hetze gegen die Billag, die bloss ihren gesetzlichen Auftrag erfülle, seien “nicht Zeichen eines reifen Staatsverständnisses”.
Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich über den Protest des Gewerbes ebenfalls verärgert: Heute bezahle nur ein Bruchteil der Betriebe die Konzessionsgebühren. Bei den TV-Gebühren seien es von rund 300’000 Betrieben gerade mal 28’000. Bei den privaten Haushalten sieht es anders aus: Über 90% bezahlen Radio- und TV-Gebühren.
Wegen der vielen Schwarzhörern und -sehern unter den Betrieben rechnet der Bundesrat denn auch damit, dass die Gebühren mit dem neuen System sinken würden, und zwar – ohne Ausnahme für Kleinbetriebe – um rund 100 CHF. Heute betragen die Gebühren für Radio- und TV-Empfang 462 Franken im Jahr.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen nur sozial Benachteiligte von den Gebühren befreit werden. Leuthard zeigte sich jedoch bereit, die Wünsche des Parlaments entgegenzunehmen: Der Bundesrat werde bezüglich der Ausnahmen für Betriebe einen Vorschlag vorlegen.
Die vom Ständerat abgeänderte Motion geht nun zurück an den Nationalrat. Der Ständerat hat zu den Gebührengeldern zudem ein Postulat an den Nationalrat überwiesen. Es geht dabei um jenen Betrag, der für private Radio- und TV-Stationen reserviert ist.
In den letzten Jahren sei dieser Topf nicht ausgeschöpft worden, kritisierte Peter Bieri (CVP/ZG). Der Bundesrat soll nun prüfen, ob der nicht ausbezahlte Betrag zur Unterstützung von Ausbildungsinstitutionen für Journalismus verwendet werden könnte.
Weiter zeigte sich der Ständerat einverstanden mit einer Änderung, die der Nationalrat an einer Motion aus seinen Reihen anbrachte. Demnach soll das Schweizer Fernsehen zwar mehr für den nationalen Zusammenhalt unter den Sprachregionen tun, dafür aber keinen besonderen Kanal schaffen müssen.
uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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