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CH/Breite Front gegen Abschaffung von 12’500 IV-Renten

Bern (awp/sda) – Die Aussicht, dass bis 2018 rund 12’500 IV-Renten gestrichen werden, erzürnt die Linke, Städte und Behindertenorganisationen. Unterstützung erhält die 6. Revision der Invalidenversicherung dafür aus Wirtschaftskreisen.
Der erste Teil der Reform, dessen Vernehmlassung am Donnerstag zu Ende ging, beabsichtigt die aktuell 250’000 IV-Renten um 5% zu reduzieren. Zwischen 2012 und 2018 wären 12’500 Personnen betroffen. Der Bund soll so 230 Mio CHF pro Jahr sparen.
Das Reformprojekt sieht eine systematische Überprüfung der Renten vor. Für jeden IV-Rentner muss getestet werden, ob eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglich ist.
Als “unanwendbar” weist der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die IV-Reform zurück. Eine Reduktion der IV-Renten um 5% sei nur möglich, wenn sich die Arbeitgeber im Gegenzug verpflichteten, gleich viele Menschen wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.
Der SGB schlägt Quoten vor: Jedes Unternehmen, das mehr als 100 Angestellte beschäftige, müsse mindestens ein Prozent Wiedereingliederungskandidaten aufnehmen. Der Angestelltenverband KV bemängelt, der Grundsatz “Eingliederung vor Rente” sei zwar richtig, lasse sich aber mit der Vorlage arbeitgeberseits nicht durchsetzen.
Während die SP und die Grünen die Revision geisseln, beurteilt die CVP die Streichung von 12’500 Renten als “sehr ambitioniert” und warnt vor unrealistischen Zielen. Die Städte, der Kanton Waadt und die Behindertenorganisationen befürchten eine Verschiebung der Kosten zur Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe.
Gemäss der IV-Revision haben Menschen mit somatoformen Störungen wie etwa Weichteilrheuma keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente. Rund 4’500 Personen wären von der neuen Regelung betroffen. Für den Städteverband wäre das ein grosses sozialpolitisches Problem.
Zu wenig weit geht die 6. IV-Revision der SVP: Die Partei will pro Jahr 4’000 Renten streichen. Sie fordert auch, die Jagd nach Missbräuchen zu intensivieren. Im Fadenkreuz der SVP sind psychisch Kranke und Menschen “aus den südlichen Ländern Europas”.
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband und die FDP geht die Reform in die richtige Richtung. Die FDP will den Spardruck aufrecht erhalten und eine zweite Tranche mit weiteren Kostenreduktionen. Die Einsparungen will die Partei nicht der laufenden Rechnung der IV gutschreiben, sondern zum Schuldenabbau bei der AHV einsetzen.
Für zahlreiche Organisationen kommt die Revision zu früh. Die 5. Reform sei seit weniger als zwei Jahren in Kraft, lautet das Argument.
Die 6. IV-Revision soll mittels Assistenzbeitrag den Behinderten ermöglichen, selber Hilfspersonen zur Bewältigung des Alltags anzustellen. Sie sollen so statt im Heim in der eigenen Wohnung leben. Die seit 20 Jahren geforderte Massnahme sei zwar positiv, sie bringe jedoch für stärker behinderte Menschen einen Nachteil, schreibt Pro Infirmis.
Denn um die Kosten neutral zu halten, spart der Bund gleichzeitig bei der Hilflosenentschädigung. Somit würden die Entschädigungen für im Heim lebende Menschen halbiert, kritisiert Insieme, die Organisation für Menschen mit geistiger Behinderung. Auch wären Menschen mit geistiger Behinderung von der neuen Unterstützung ausgeschlossen. Dieser Kritik schliesst sich die Selbsthilfeorganisation Procap an.

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