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CH/Bundesgericht: Tempolimite auf Tessiner Autobahn noch nicht entschieden

Lausanne (awp/sda) – Die Frage um die Tempolimite auf der Autobahn A2 zwischen Chiasso und Bissone scheint eine unendliche Geschichte zu werden. Das Bundesgericht hat einen Rekurs des Kantons Tessin und des Verkehrsdepartementes (UVEK) gutgeheissen.
Seit dem Jahr 2005 verlangt die Tessiner Regierung, dass auf dem 18 Kilometer langen Autobahnabschnitt nur mit 100 Stundenkilometern gefahren werden darf. Auch heute ist sie nach wie vor der Meinung, dass die Tempolimite umgesetzt werden sollte, obwohl sich die Luftqualität in den vergangen Jahren gebessert hat.
Nach einem ersten abschlägigen Entscheid des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) im Jahr 2006 gelangte die Tessiner Regierung an das UVEK. Dieses erlaubte der Tessiner Regierung, die Tempolimite einzuführen. Doch die Autolobby – angeführt von TCS und ACS – erhob mit Erfolg Einsprache beim Bundesverwaltungsgericht.
Unzufrieden mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, gelangten die Tessiner Regierung und das UVEK ans Bundesgericht. Nun entschieden die Richter in Lausanne, das Dossier müsse zurück ans ASTRA. Experten sollen eine besser fundierte Auslegung der Interessen vornehmen.
dm

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