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CH/Bundesrat: Sanierungen sollen einfacher werden – Nachteile für Arbeitnehmer

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will Sanierungen von maroden Unternehmen erleichtern. Das geht unter anderem auf Kosten der Angestellten: Wenn ein Unternehmen im Insolvenzverfahren übernommen wird, soll der neue Eigner künftig die Arbeitsverträge nicht mehr übernehmen müssen.
Gegen dieses Instrument hatten sich vor allem die Gewerkschaften und die SP vehement ausgesprochen. Der Bundesrat halte dennoch daran fest, weil es für ein “wirksames Sanierungsrecht” unverzichtbar sei, teilte das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mit. Entscheiden muss das Parlament, das die Botschaft zur Revision des revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) erhielt.
Entschärfen will der Bundesrat diese Neuerung zu Lasten der Arbeitnehmer mit einer Pflicht für einen Sozialplan, wenn Unternehmen Angestellte ausserhalb von Insolvenzen entlassen. Diese Pflicht gilt, wenn bei einem Betrieb mit mehr als 250 Mitarbeitern mehr als 30 entlassen werden sollen.
Erleichtert wird die Sanierung von Unternehmen auch, indem die Bedingungen für Nachlassverträge gelockert werden. Anders als heute können solche Verträge genehmigt werden, auch wenn – oft umfangreiche – Drittklassforderungen von Gläubigern nicht befriedigt sind. Gleichzeitig müssen nebst Gläubigern aber auch Inhaber einen “angemessenen eigenen Sanierungsbeitrag” leisten.
Verzichten will der Bundesrat auf ein spezielles Gesetz für Grosskonzerne, die Konkurs gehen. Er will lediglich in der Revision in einigen Punkten das Konzernverhältnis berücksichtigen.
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