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CH/Bundesrat bricht Lanze für Pauschalbesteuerung

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will die Pauschalbesteuerung nicht abschaffen. Mit einer Erhöhung der Mindestansätze will er aber für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Die Vorschläge des Bundesrat erfolgen dabei in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK). Die FDK schlug Mindestlimiten vor, nachdem das Zürcher Stimmvolk im Februar 2009 die Aufwand- oder Pauschalbesteuerung verboten hatte.
Konkret soll der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (heute: das Fünffache) beziehungsweise das Dreifache des Pensionspreises (heute: das Doppelte) betragen.
Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 CHF gelten. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen müssen. Dessen Höhe liegt aber im freien Ermessen der Kantone. Berücksichtigen müssen die Kantone bei der Pauschalbesteuerung künftig auch die Vermögenssteuer.
Treten die neuen Mindestansätze in Kraft und verlässt keiner der 4500 Pauschalbesteuerten die Schweiz, so dürfen Bund und Kantone mit zusätzlichen Steuermillionen rechnen. Gemäss Berechnungen der Eidg. Steuerverwaltung würden die Erträge der Eidgenossenschaft aus der direkten Bundessteuer um 124 Mio CHF auf 255 Mio CHF ansteigen (Zahlenbasis 2007).
Trotz der vorgeschlagenen Verschärfung der Bemesssungsregeln bleibe die Aufwandbesteuerung ein Instrument zur Stärkung der Standortattraktivität, schreibt der Bundesrat. Arbeitsplätze, welche mit dieser Besteuerungsform verbunden seien, dürften weitgehend erhalten bleiben.
Gleichzeitig führten die neuen Regeln dazu, dass die Aufwandbesteuerung nicht zu einer unangemessenen Besserstellung der betreffenden Personen führe. Die Besteuerung werde verhältnismässiger und transparenter. Eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung lehnt der Bundesrat indes aus volkswirtschaftlichen Gründen ab.
Die Pauschalbesteuerung ist äusserst umstritten. Seit der Volksabstimmung im Kanton Zürich sind in mehreren Kantonen Vorstösse mit dem gleichen Ziel eingereicht worden. So in der Waadt, in Baselland, in Ausserrhoden, Luzern, Bern und St. Gallen.
Im Kanton Thurgau wurde eine Initiative zur Abschaffung eingereicht, in der Waadt ist ein Volksbegehren nur knapp nicht zustande gekommen.
Aufgeschreckt durch diese Unmutsbekundungen, sprachen sich die kantonalen Finanzdirektoren im Januar dafür aus, die Bedingungen zu verschärfen. Diese Vorschläge will der Bundesrat nun in einem Gesetz verankern. Die Vernehmlassung zum Entwurf dauert bis am 17. Dezember.

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