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CH/Bundesrat hält an längerem Widerrufsrecht für Versicherungen fest

Bern (awp/sda) – Wer eine Versicherung abschliesst, soll den Vertrag neu innert 14 Tagen widerrufen dürfen. Der Bundesrat hält daran fest, diese von der Versicherungswirtschaft kritisierte Neuerung in die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) aufzunehmen.
Er hat am Mittwoch das Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, die Botschaft auszuarbeiten, um sie noch diesen Sommer dem Parlament zuführen zu können. Mit der Totalrevision soll das über hundert Jahre alte Versicherungsvertragsrechts den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst werden.
Ziel des Bundesrats ist es, den Schutz der Versicherten “vernünftig” auszubauen. Das Gesetz soll dabei für ein “ausgewogenes Verhältnis zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer sowie denen der Versicherungen sorgen”.
Diese Ausgewogenheit sah der Versicherungsverband (SVV) in der im Jahr 2009 durchgeführten Vernehmlassung in Gefahr. Der SVV ist der Ansicht, dass die Informationspflichten und das damit verbundene Kündigungsrecht den Versicherungskunden bei Vertragsabschluss einen angemessenen Schutz bieten.
Der Bundesrat wollte es genau wissen. Er hatte nach der Vernehmlassung das Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien Bass beauftragt, die Folgen der neuen Regulierung abzuschätzen.
Die Experten kamen dabei zum Schluss, dass es trotz des Widerrufsrechts nicht massenhaft zum Widerruf von Versicherungsverträgen kommen würde. Ausserdem führe die neue Regel nicht zwingend zu höheren Transaktionskosten.
Der SVV hielt auch einen Ausbau der Informationspflichten für unnötig. Hier scheint der Bundesrat Konzessionen gemacht zu haben. Gemäss EFD-Communiqué sollen sie nur noch leicht ausgebaut werden.
Verlängern will der Bundesrat auch die Verjährungsfrist für Forderungen aus dem Versicherungsvertrag. Heute verjähren die Forderungen zwei Jahre nach Eintritt des Umstandes, welcher die Leistungspflicht begründet. Diese Frist soll nun auf zehn Jahre angehoben werden. Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung fünf Jahre vorgeschlagen.
Nicht weiter einschränken will der Bundesrat die Gründe für eine Kündigung des Vertrages wegen unwahrer Angaben des Kunden beim Vertragsabschluss. Geschaffen werden sollen Transparenzvorschriften über die Entschädigung von Versicherungsmaklern.
dm

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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