Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CH/Bundesrat schlägt bei der 6. IV-Revision Kompromisse vor

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat trägt bei der nächsten Etappe der 6. IV-Revision der Kritik von Behindertenverbänden, Kantonen und Parteien teilweise Rechnung: Beim Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem sollen weniger IV-Bezüger eine Kürzung ihrer Rente erfahren.
Durch die Abschaffung des heutigen Rentensystems mit Viertelsrenten und die Einführung eines stufenlosen Rentensystems sollen neu nur noch 14% der bestehenden Renten gekürzt werden. Von den heute bestehenden 280’000 Renten sollen rund drei Viertel (216’000) unverändert bleiben, wie aus der am Freitag veröffentlichten Botschaft des Bundesrats ans Parlament hervorgeht.
Letzten Juni hatte der Bundesrat ein Modell vorgeschlagen, das für 40% der IV-Bezüger eine tiefere Rente gebracht hätte. Wie der Bundesrat nun letzten Mittwoch entschieden hat, will er aufgrund der in der Zwischenzeit durchgeführten Vernehmlassung das stufenlose Rentensystem so anpassen, dass die Rentenreduktionen geringer ausfallen und es zu deutlich geringeren Kostenverlagerungen zu den Ergänzungsleistungen kommt.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag wird damit das Sparpotenzial dieser Massnahme deutlich gesenkt. Gemäss Angaben des BSV fällt es 210 Mio CHF tiefer aus und liegt ab der für 2015 geplanten Einführung noch bei jährlich 150 Mio CHF.
Festgehalten hat der Bundesrat am Ausbau der Massnahmen zur Früherfassung von potenziellen IV-Rentnern sowie an den Massnahmen für eine bessere Wiedereingliederung von Invaliden ins Berufsleben. Damit will der Bundesrat 50 Mio CHF sparen.
Auch an der vorgeschlagenen Kürzung der Zusatzrenten, welche invalide Eltern für ihre Kinder erhalten, hält der Bundesrat fest. Heute erhalten IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger für jedes Kind bis 18 Jahre und jedes in Ausbildung stehende Kind bis 25 Jahre eine Zusatzrente. Sie beträgt zurzeit 40% der IV-Rente. Neu soll sie nur noch 30 Prozent betragen.
Statt 200 Mio soll dadurch aber nur ein Spareffekt von 120 Mio CHF erzielt werden. Grund für die Abweichung seien die neusten Bevölkerungsszenarien und die erwartete Reduktion der Anzahl Kinder.
Trotz des im Gegensatz zur Vernehmlassung insgesamt tiefer ausfallenden Sparpotenzials ist das Ziel der 6. IV-Revision nach Ansicht des Bundesrats nicht gefährdet: Die Defizitwirtschaft bei der Invalidenversicherung soll bis 2018 beendet werden. Bis 2025 sollen zudem die Schulden der IV beim AHV-Fonds vollständig zurückbezahlt werden können.
dl

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft