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CH/Bundesrat verabschiedet Bericht zur Europapolitik

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hat am Freitag den Bericht zur Europapolitik verabschiedet, den er an einer Klausur vor einem Monat bereinigt hatte. An der Klausur hatte er beschlossen, weiterhin auf den bilateralen Weg zu setzen.
Der Bericht beleuchtet die verschiedenen Szenarien für den weiteren europapolitischen Weg der Schweiz. Die Beschlüsse, die der Bundesrat an der Klausur gefällt habe, seien in den Bericht eingeflossen, schreibt das Aussendepartement (EDA) in einer Mitteilung zum Bericht.
Bundespräsidentin Doris Leuthard hatte nach der Klausursitzung eingeräumt, dass der bilaterale Weg schwieriger werde. Im Bericht ist von einer “Erosion des Handlungsspielraums” der Schweiz im bilateralen Verhältnis zur EU die Rede.
Zwar sei die EU im Grundsatz nach wie vor interessiert am Abschluss bilateraler Abkommen. Sie verlange aber nicht nur die vollständige Übernahme des relevanten Rechtsbestandes, sondern auch von dessen Weiterentwicklungen.
Der Bundesrat bekräftigt, dass dies für ihn nicht in Frage kommt: “Für die Schweiz ist jeder Automatismus bei der Übernahme von Rechtsentwicklungen ausgeschlossen”, heisst es im Bericht. Diese Entwicklungen dürften den bilateralen Weg nicht verunmöglichen, schreibt der Bundesrat. Es könne davon ausgegangen werden, dass beide Seiten ein Interesse hätten, vertragliche Lösungen zu suchen.
EWR: Schwächung der Autonomie
Im Bericht werden auch die Vor- und Nachteile eines Beitritts zum EWR oder zur EU analysiert. Was den EWR betrifft, hält der Bundesrat fest, ein Beitritt würde die schweizerische Autonomie schwächen.
Der Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament würde durch die Verpflichtung zur Übernahme von EU-Recht eingeschränkt. “Die Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit der Schweiz dürften ausgeprägter sein als beim bilateralen Weg,” steht im Bericht. Allerdings würde die Rechtssicherheit erhöht.
Was die EU betrifft, hält der Bundesrat fest, die Schweiz hätte als mittelgrosser Mitgliedstaat keine Garantie, dass die Entscheidungen der EU immer in ihrem Sinne wären. Die Erfahrungen vergleichbarer EU-Mitgliedstaaten zeigten aber, dass auch kleinere Staaten durchaus Einflussmöglichkeiten hätten.
Zudem bestimme die Politik der EU in wachsendem Ausmass auch die Handlungsoptionen der Schweiz. “Die Möglichkeit, diese Politik direkt mitzugestalten, würde in diesem Sinn eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation darstellen”, hält der Bundesrat fest.
Ein EU-Beitritt hätte aber Folgen für die föderalen und direktdemokratischen Institutionen der Schweiz: “Gewisse interne Reformen dürften unumgänglich sein”, schreibt der Bundesrat. Nicht tangiert würde die Neutralität. “Aus Sicht des Bundesrates wäre ein EU-Beitritt mit den neutralitätsrechtlichen Pflichten der Schweiz vereinbar”, heisst es im Bericht.
In den Schlussfolgerungen hält der Bundesrat fest, was er bereits nach der Klausursitzung festgehalten hatte: Der bilaterale Weg bleibe das am besten geeignete Instrument zur Wahrung der schweizerischen Interessen in Europa. “Dies könnte sich aber in Zukunft ändern”, heisst es weiter. Daher seien die europapolitischen Instrumente permanent zu überprüfen.

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