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CH/Bundesrat verabschiedet neue Modalitäten für Zulassungsstopp von Arztpraxen

Bern (awp/sda) – Der Zulassungsstopp für Arztpraxen wird in den Kantonen, die es wünschen, bis Ende 2011 verlängert. Betroffen sind nur die Spezialisten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung diesen Parlamentsentscheiden vom letzten Juni angepasst.
Die eidgenössischen Räte hatten in der Sommersession beschlossen, den Ärztestopp bis Ende 2011 zu verlängern. Zuvor war es ihnen nicht gelungen, für die Versicherer die Möglichkeit zu schaffen, die Ärzte auszuwählen, deren Leistung sie bezahlen wollen. Mit der Aufhebung des Vertragszwangs hätte der Zulassungsstopp für Arztpraxen abgelöst werden sollen, der eigentlich Ende 2009 ausgelaufen wäre.
Das Parlament modifizierte den Geltungsbereich des Ärztestopps: Betroffen sind nur noch die Spezialisten. Die Allgemeinmediziner, die praktischen Ärzte und Internisten sowie die Kinder- und Jugendmediziner sind vom Zulassungsstopp nicht mehr betroffen. Damit trug das Parlament dem Umstand Rechnung, dass in der Grundversorgung ein Ärztemangel droht.
Darum hat der Bundesrat nun in der Verordnung die Möglichkeit des Zulassungsstopps auf die Spezialärzte sowie Apotheker beschränkt. Die Kantone erhalten neu die Kompetenz, den Zulassungsstopp auf Ärztinnen und Ärzte in Spitalambulatorien auszudehnen.

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